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26.06.2008

Wieder Mitnahme von mehreren Rollstuhlfahrern in den Bussen

Ab sofort dürfen in den Bussen im Bereich des HVV wieder mehrere Rollstuhlfahrer mitgenommen werden. Dies ist nach einer Verordnung des Bundesrats zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 34a, gültig ab Anfang Juni 2008, wieder möglich.

Zur Erinnerung: Für ab 2005 zugelassene Busse galt die Regelung, dass nicht mehr Rollstuhlfahrer mitgenommen werden dürfen, als in den Fahrzeug­papieren eingetragen sind. Diese StVZO-Regelung ging zurück auf die  Umsetzung einer EU-Richtlinie, die u. a. zur Erhöhung der Sicherheit aller Fahrgäste erlassen worden war. In Stadtbussen, wie sie im Hamburger Verkehrsverbund verkehren, durfte ab Zulassungsjahr 2005 in der Regel jeweils nur ein Rollstuhlfahrer befördert werden. Falls der Fahrer oder die Fahrerin gegen diese Regel verstieß, konnte dies durch Bußgeld und Punkte in Flensburg geahndet werden.

Durch die neue Bundesratsverordnung ist diese Regelung praktisch rückgängig gemacht worden. Die Verkehrsunternehmen im HVV nehmen deshalb ab sofort wieder mehrere Rollstuhlfahrer in den Linienbussen mit. Dabei werden die Rollstuhlbenutzer gebeten, auf einen sicheren Stand ihres Rollstuhls in den Fahrzeugen zu achten.

Da für die Verkehrsunternehmen die Sicherheit der Fahrgäste nach wie vor im Vordergrund steht, kann es jedoch im Einzelfall vorkommen, dass ein zweiter Rollstuhlbenutzer einmal nicht mitgenommen werden kann. Die Busfah­rerinnen und Busfahrer entscheiden dies abhängig von den jeweiligen Platzverhältnissen und Besetzungen der Fahrzeuge.