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10.02.2009

Einheitliche Regelung im HVV für Umgang mit Kindern bei Fahrkartenprüfungen

Gestern wurde in den Medien über einen Fall berichtet, dass ein 10-jähriges Mädchen von Fahrkartenprüfern der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) allein an einer Bushaltestelle stehen gelassen wurde. Der HVV und die Verkehrsunternehmen des Verbundes betonen, dass es eine eindeutige Regelung gibt, wie bei einer Fahrkartenkontrolle mit Kindern umzugehen ist:

So dürfen Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren – für Kinder unter 6 Jahren ist die Fahrt im HVV kostenlos – in keinem Fall von der Weiterfahrt ausge­schlossen werden und selbstverständlich nach einer Fahrkartenprüfung auch nicht allein an einer Haltestelle stehen gelassen werden.

Diese Regelung wird grundsätzlich von allen Fahrkartenprüfern befolgt. Entsprechende Anweisungen bzw. Regelungen existieren bei den Verkehrs­unternehmen. Bei dem Vorfall, über den in den Medien berichtet wurde, handelt es sich um einen Einzelfall und einen bedauerlichen Fehler der VHH-Prüfer. Das Verkehrsunternehmen will die Angelegenheit unternehmensintern aufarbeiten, um Ähnliches in Zukunft auszuschließen.