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16.08.2011

Alkoholtrinken im HVV ab September verboten

Die Einführung des Alkoholkonsumverbots im HVV steht vor der Tür. Ab 1. September 2011 wird es in allen U-, S- und A-Bahn-Zügen, in den Zügen von Metronom und EVB sowie in allen Bussen und in den Haltestellen von U-, S- und A-Bahnen untersagt sein, Alkohol zu trinken oder in geöffneten Behältnissen mit sich zu führen.

Heute stellte der HVV noch einmal das Verbot in seinen Details und die Kom­munikationsmaßnahmen zur Einführung vor. Die beiden größten Verkehrs­unternehmen des Verbundes, die Hamburger Hochbahn AG und die S-Bahn Hamburg GmbH, erläuterten, was das Verbot für sie bedeutet und wie sie es im täglichen Betrieb umsetzen werden.

Frank Horch, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Wir wollen einen attraktiven ÖPNV für Hamburg, in dem sich alle Fahrgäste sicher fühlen können. Wenn bisher Unentschlossenen die Entscheidung zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel durch das Alkoholverbot leichter fällt, würde ich mich freuen.“

Dies ist auch im Sinne von Lutz Aigner, Geschäftsführer des HVV: „Mit 86 Pro­zent hat sich im vergangenen Jahr die große Mehrheit unserer Fahrgäste für ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen. Wir wollen diesen Kundinnen und Kun­den ein besseres Gefühl bei der Nutzung von Bus und Bahn geben und gehen bei der Umsetzung des Verbots von der Einsicht und Rücksichtnahme auch der übrigen Fahrgäste aus.“

In der ersten Phase setzen HVV und Verkehrsunternehmen vor allem auf die Information der Fahrgäste. Bereits jetzt werden entsprechende Plakate im Haltestelleneingangsbereich, auf den Bahnsteigen und in den Fahrzeugen angebracht. Piktogramme werden - ähnlich wie beim Rauchverbot - dauerhaft auf das Verbot aufmerksam machen. Zudem überreicht das Sicherheits- und Fahrkartenprüfpersonal der Unternehmen den Fahrgästen vor Ort Informa­tionskarten, die auch über die HVV-Servicestellen verteilt werden. Auf Schnell­bahnhaltestellen weisen außerdem automatische Durchsagen auf das Bestehen des Alkoholkonsumverbots hin.

Einen Monat lang wird es eine „Verwarnphase“ geben, in der zwar alkohol­trinkende Fahrgäste aufgefordert werden, den Konsum zu unterlassen, aber für die Übertretung des Verbots noch nichts zahlen müssen. Ab dem 1. Oktober droht jedoch für die Missachtung des Verbots eine Strafe von 40 Euro. Diese Strafe wird vom Sicherheitspersonal oder vom Prüfpersonal der Verkehrsunter­nehmen erhoben, in deren Zuständigkeit die Durchsetzung des Verbots fällt.

Ulrich Sieg, Vorstandsmitglied der Hamburger Hochbahn AG: „Die HOCHBAHN wird bei der Durchsetzung des Alkoholkonsumverbots mit Augenmaß vor­gehen. Genau wie beim Rauchverbot erwarten wir, dass sich das Verbot mit Unterstützung aller Beteiligten zügig flächendeckend durchsetzt.“

Kay Uwe Arnecke, Sprecher der Geschäftsführung der S-Bahn Hamburg GmbH, ergänzt: „Bei der Einführung des Alkoholkonsumverbots rechnen wir mit der Einsicht unserer Fahrgäste. Deshalb informieren wir unsere Kunden auch umfänglich über die geltenden Bestimmungen. Darüber hinaus bereiten wir unsere Sicherheitskräfte auf die Herausforderungen bei der Durchsetzung des Verbotes intensiv vor."

Ausgenommen vom Alkoholkonsumverbot des HVV sind nur die Nord-Ostsee-Bahn, Nordbahn und DB Regio, da diese Verkehrsunternehmen Bahnlinien betreiben, die das HVV-Gebiet in Richtung Schleswig-Holstein überschreiten, und dort kein Alkoholverbot eingeführt wird. Ausgenommen ist auch die HADAG wegen ihres touristisch geprägten Elb-Fährverkehrs.

Nach wie vor ist es im gesamten HVV erlaubt, alkoholhaltige Getränke in fest verschlossenen Behältnissen mit sich zu führen und selbstverständlich kann jeder, der vorher etwas getrunken hat, auch weiterhin mit dem HVV fahren.