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Publikationen

Hier können Sie sich die HVV-Berichte der vergangenen fünf Jahre, den aktuellen HVV-Qualitätsbericht und andere Broschüren im PDF-Format herunterladen. Weiter stellen wir Ihnen ein Buch über die Geschichte des HVV vor.

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Buch: Der Hamburger Verkehrsverbund von seiner Gründung 1965 bis heute

Titelblatt \

In seinem 2010 erschienenen Buch erzählt Reinhard Krause die Geschichte des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) von seiner Gründung 1965 bis in die Gegenwart. Die erste umfassende Studie eines Verkehrsverbundes – zumal des weltweit ersten – zeigt die Strukturen und Erfolge, aber auch schwierige Phasen im Verlaufe von mehr als vier Jahrzehnten auf.

Das Buch beschreibt, wie einzelne Persönlichkeiten der Verkehrsunternehmen und des HVV ebenso wie die Politik das Geschehen im öffentlichen Nahverkehr geprägt haben. Zudem wird beim Lesen immer wieder deutlich, wie komplex ein Verkehrsverbund aufgebaut ist und welche Leistung erforderlich ist, um den Fahrgästen die Nutzung von Bus und Bahn so einfach wie möglich zu machen. Wer mag sich zum Beispiel heute noch vorstellen, bis zu sieben Fahrkarten für eine Fahrt von einem zum anderen Ende des Hamburger Ballungsgebiets zu lösen – so war es nämlich vor Gründung des HVV.

Reinhard Krause hat ein Buch geschrieben, das sich vor allem an Leserinnen und Leser richtet, die einen Blick hinter die Kulissen eines funktionierenden Verkehrsverbundes werfen wollen. Dabei kann die Entwicklung des HVV trotz mancher Hamburger Besonderheiten durchaus als typisch für andere deutsche Verkehrsverbünde gelten.

Der 1936 geborene Autor kennt sich sowohl in der politischen Szene als auch im öffentlichen Nahverkehr aus. Nach seiner juristischen Ausbildung und Promotion hat Reinhard Krause mehr als drei Jahrzehnte in der hamburgischen Verwaltung – zuletzt als Senatsdirektor – gearbeitet. Von 1996 bis 2002 war er Aufsichtsratsvorsitzender des HVV. Nach seiner Pensionierung beriet er mehrere Jahre den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.

Das Buch ist im Buchhandel erhältlich.

Reinhard Krause:
Der Hamburger Verkehrsverbund von seiner Gründung 1965 bis heute
Paperback, 348 Seiten mit 28 – zum Teil farbigen – Abbildungen
19,80 Euro
ISBN: 978-3-8370-235

Berichte nach VO 1370

Veröffentlichungen nach Art. 7 Abs. 1 VO 1370/2007

Am 03.12.2009 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft.

Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor.

Der Hamburger Verkehrsverbund GmbH übernimmt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, der vier angrenzenden schleswig-holsteinischen Kreise und der drei südlich gelegenen niedersächsischen Landkreise die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen im HVV, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Aufgabenträgers fallen.

Im Folgenden finden Sie für die einzelnen Aufgabenträger1 (zuständige Behörden) die geforderten Angaben im Sinne der Verordnung.

1Die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr Bad Oldesloe ist zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Kreis Stormarn umstritten.

Erläuterungen

In der Freien und Hansestadt Hamburg gelten für Bus- und Bahnverkehr die Qualitätsstandards für den Großbereich. Für die angrenzenden Kreise gelten in der Regel die Umlandstandards.

Die HVV-Qualitätsstandards können Sie, unterschieden in Großbereich und Umland, Bus und Bahn mit zusätzlichen grundlegenden Standards, im Folgenden nachlesen.

Für einzelne Linien oder Unternehmen gelten abweichende Standards. So gelten in den schleswig-holsteinischen Kreisen teilweise auch Großbereichsstandards, die bei den einzelnen Linien als Großbereichsstandard vermerkt sind. Bei den Schienenverkehren in den Kreisen Segeberg und Stormarn handelt es sich um ausbrechende U-Bahnverkehre aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier gelten ebenfalls die Großbereichsstandards Bahn.

Für alle genannten HVV-Bus- und Bahnlinien gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des HVV-Gemeinschaftstarifes.

Die genannten Verkehre werden auf der Grundlage von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erbracht, soweit sie dem Regelungsbereich des PBefG unterfallen.

Die Angaben zu den Ausgleichszahlungen verstehen sich in Euro pro Jahr. Für die Kreise und Landkreise gilt das pagatorische Prinzip. Danach werden alle Zahlungen ausgewiesen, die im Kalenderjahr 2010 geleistet wurden, unabhängig von der Zuordnung zum tatsächlichen Abrechnungsjahr.

Die Finanzierungsgrundlagen der Verkehrsunternehmen unterscheiden sich deutlich. Insoweit ist eine vergleichende Gegenüberstellung der Beträge pro Leistungseinheit aus unterschiedlichen Gründen in der Regel nicht sinnvoll. 

• Die dargestellten Ausgleichsleistungen für die schleswig-holsteinischen Randkreise beinhalten außerdem auch Zahlungen, die vor der „Kommunalisierung“ als Ausgleichsbeträge nach § 45a PBefG direkt vom Land gezahlt wurden. Für die niedersächsischen Landkreise und das Land Hamburg wurden die Ausgleichszahlungen nach §45a PBefG nicht ausgewiesen.

• Die Grundlagen für die Berechnung der Ausgleichszahlungen unterscheiden sich. Die Angaben (Ausgleichsleistungen) für die Unternehmen HOCHBAHN, VHH und PVG sind den nach Maßgaben der EU-Verordnung 1370/2007 und der Betrauung erstellten und durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften testierten Trennungsrechnungen für das GJ 2010 entnommen und stellen das Ergebnis der definierten gemeinwirtschaftlichen Leistung der drei Unternehmen gemäß Betrauung dar. Die handelsrechtlichen Unternehmensergebnisse weichen davon ab, da sie auch Tätigkeiten außerhalb der definierten gemeinwirtschaftlichen Leistung (z.B. Nebentätigkeiten, Leistungen für Dritte) umfassen. Die im Rahmen der Verlustübernahme getätigten Ausgleichsleistungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung, die nach den jeweiligen Unternehmensverträgen zwischen der HGV und den vorgenannten Verkehrsunternehmen geleistet werden, unterscheiden sich daher von den hier ausgewiesenen Angaben. Bei Verkehrsunternehmen ohne Hamburger Beteiligung werden die Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der Regelungen in Verkehrsverträgen ermittelt.

• Hinsichtlich der Leistungseinheit Zugkilometer bzw. Wagenkilometer ist durch die unterschiedlichen Fahrzeuggrößen der Verkehrsunternehmen die Vergleichbarkeit nicht gegeben.