Hier können Sie sich die HVV-Berichte der vergangenen fünf Jahre, den aktuellen HVV-Qualitätsbericht und andere Broschüren im PDF-Format herunterladen. Weiter stellen wir Ihnen ein Buch über die Geschichte des HVV vor.
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In seinem 2010 erschienenen Buch erzählt Reinhard Krause die Geschichte des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) von seiner Gründung 1965 bis in die Gegenwart. Die erste umfassende Studie eines Verkehrsverbundes – zumal des weltweit ersten – zeigt die Strukturen und Erfolge, aber auch schwierige Phasen im Verlaufe von mehr als vier Jahrzehnten auf.
Das Buch beschreibt, wie einzelne Persönlichkeiten der Verkehrsunternehmen und des HVV ebenso wie die Politik das Geschehen im öffentlichen Nahverkehr geprägt haben. Zudem wird beim Lesen immer wieder deutlich, wie komplex ein Verkehrsverbund aufgebaut ist und welche Leistung erforderlich ist, um den Fahrgästen die Nutzung von Bus und Bahn so einfach wie möglich zu machen. Wer mag sich zum Beispiel heute noch vorstellen, bis zu sieben Fahrkarten für eine Fahrt von einem zum anderen Ende des Hamburger Ballungsgebiets zu lösen – so war es nämlich vor Gründung des HVV.
Reinhard Krause hat ein Buch geschrieben, das sich vor allem an Leserinnen und Leser richtet, die einen Blick hinter die Kulissen eines funktionierenden Verkehrsverbundes werfen wollen. Dabei kann die Entwicklung des HVV trotz mancher Hamburger Besonderheiten durchaus als typisch für andere deutsche Verkehrsverbünde gelten.
Der 1936 geborene Autor kennt sich sowohl in der politischen Szene als auch im öffentlichen Nahverkehr aus. Nach seiner juristischen Ausbildung und Promotion hat Reinhard Krause mehr als drei Jahrzehnte in der hamburgischen Verwaltung – zuletzt als Senatsdirektor – gearbeitet. Von 1996 bis 2002 war er Aufsichtsratsvorsitzender des HVV. Nach seiner Pensionierung beriet er mehrere Jahre den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.
Das Buch ist im Buchhandel erhältlich.
Reinhard Krause:
Der Hamburger Verkehrsverbund von seiner Gründung 1965 bis heute
Paperback, 348 Seiten mit 28 – zum Teil farbigen – Abbildungen
19,80 Euro
ISBN: 978-3-8370-235
Am 03.12.2009 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft.
Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor.
Die HVV-GmbH übernimmt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, der vier angrenzenden schleswig-holsteinischen Kreise und der drei südlich gelegenen niedersächsischen Landkreise die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen im HVV, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Aufgabenträgers fallen.
Im folgenden finden Sie für die einzelnen Aufgabenträger* (zuständigen Behörden) die geforderten Angaben im Sinne der Verordnung.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gelten für Bus- und Bahnverkehr die
Qualitätsstandards für den Großbereich. Für die angrenzenden Kreise
gelten in der Regel die Umlandstandards.
Die HVV-Qualitätsstandards können Sie, unterschieden in Großbereich und
Umland, Bus und Bahn mit zusätzlichen grundlegenden Standards, im
Folgenden nachlesen.
Für einzelne Linien oder Unternehmen gelten abweichende Standards. So
gelten in den schleswig–holsteinischen Kreisen teilweise auch
Großbereichsstandards, die bei den einzelnen Linien als
Großbereichsstandard vermerkt sind. Bei den Schienenverkehren in den
Kreisen Segeberg und Stormarn handelt es sich um ausbrechende
U-Bahnverkehre aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier gelten
ebenfalls die Großbereichsstandards Bahn.
Für alle genannten HVV-Bus- und Bahnlinien gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des HVV-Gemeinschaftstarifes.
Die genannten Verkehre werden auf der Grundlage von Liniengenehmigungen
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erbracht, soweit sie dem
Regelungsbereich des PBefG unterfallen.
Die Angaben zu den Ausgleichszahlungen verstehen sich in Euro pro Jahr.
Für die Kreise und Landkreise gilt das pagatorische Prinzip. Danach
werden alle Zahlungen ausgewiesen, die im Kalenderjahr 2011 geleistet
wurden, unabhängig von der Zuordnung zum tatsächlichen Abrechnungsjahr.
Die Finanzierungsgrundlagen der Verkehrsunternehmen unterscheiden sich
deutlich. Insoweit ist eine vergleichende Gegenüberstellung der Beträge
pro Leistungseinheit in der Regel nicht sinnvoll.
• Die dargestellten Ausgleichsleistungen für die
schleswig-holsteinischen Randkreise beinhalten Zahlungen, die vor der
„Kommunalisierung“ als Ausgleichsbeträge nach § 45a PBefG direkt vom
Land gezahlt wurden. Bei den dargestellten Ausgleichsleistungen der
Freien und Hansestadt Hamburg sind Ausgleichsbeträge nach PBefG und AEG
enthalten oder gesondert ausgewiesen. Für die niedersächsischen
Landkreise wurden die Ausgleichszahlungen nach §45a PBefG nicht
ausgewiesen.
• Die Grundlagen für die Berechnung der Ausgleichszahlungen
unterscheiden sich. Die Angaben (Ausgleichsleistungen) für die
Unternehmen HOCHBAHN, VHH und PVG sind den nach Maßgaben der
EU-Verordnung 1370/2007 und der Betrauung erstellten und durch
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften testierten Trennungsrechnungen für das
GJ 2011 entnommen und stellen das Ergebnis der definierten
gemeinwirtschaftlichen Leistung der drei Unternehmen gemäß Betrauung
dar. Die handelsrechtlichen Unternehmensergebnisse weichen davon ab, da
sie auch Tätigkeiten außerhalb der definierten gemeinwirtschaftlichen
Leistung (z.B. Nebentätigkeiten, Leistungen für Dritte) umfassen. Die im
Rahmen der Verlustübernahme getätigten Ausgleichsleistungen gemäß
Gewinn- und Verlustrechnung, die nach den jeweiligen
Unternehmensverträgen zwischen der HGV und den vorgenannten
Verkehrsunternehmen geleistet werden, unterscheiden sich daher von den
hier ausgewiesenen Angaben. Bei Verkehrsunternehmen ohne Hamburger
Beteiligung werden die Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der
Regelungen in Verkehrsverträgen ermittelt.
• Hinsichtlich der Leistungseinheit Zugkilometer bzw. Wagenkilometer
ist durch die unterschiedlichen Fahrzeuggrößen der Verkehrsunternehmen
die Vergleichbarkeit nicht gegeben.
* Die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr Bad Oldesloe ist zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Kreis Stormarn umstritten.