Der HVV-Gemeinschaftstarif setzt sich zusammen aus den Tarifbestimmungen, den Beförderungsbedingungen und den Preisen für die einzelnen Fahrkarten.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fahrkarten und ihren Preisen finden Sie unter dem Navigationspunkt "Fahrkarten".
Die HVV-Tarifbestimmungen und die HVV-Beförderungsbedingungen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Die Tarifbemessungsgrundlagen dienen linienweise und linienübergreifend der Einordnung von Fahrkarten in Entfernungsstufen und führen damit in jeder Fahrkartenart zur Fahrpreisermittlung für eine bestimmte Fahrkarte.
Mit Hilfe einer Suche finden Sie die die Bemessungsgrundlagen für alle Linien, bitte wählen Sie dazu den untenstehenden Link.
Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit 29. Juli 2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Im HVV betrifft dies alle Eisenbahnen: Das sind alle R-Bahn-Linien, A-Bahn-Linien (AKN) sowie die S-Bahn-Linien, nicht jedoch die U-Bahn, Busse und Fährlinien.
Bei außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden unabwendbaren Umständen, eigenem Verschulden des Reisenden oder unabwendbarem Verhalten Dritter wird keine Entschädigung gewährt. Die wesentlichen Regelungen für die R‑, S- und A-Bahnen im HVV im Überblick:
Wege zur Entschädigung
Um Ihre Ansprüche gelten zu machen, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular.
Sie erhalten dieses Formular:
- über nachfolgenden Link:
http://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html
- in allen HVV-Servicestellen:
http://www.hvv.de/kontakt/servicestellen/
Oder beim jeweiligen Eisenbahnunternehmen im HVV oder ggf. bereits im Zug.
Bitte geben Sie dieses Formular zusammen mit der abgelaufenen Fahrkarte (bei noch nicht abgelaufenen Fahrkarten genügt eine Kopie) bei dem Eisenbahnunternehmen ab, das die Verspätung verursacht hat.
Sie können das Formular aber auch in jeder HVV-Servicestelle abgeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 040-19449 oder bei
dem jeweils nachfolgend aufgeführten Eisenbahnverkehrsunternehmen im HVV:
Es gelten die Tarifbestimmungen des HVV.