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FlexiCard

Die FlexiCard ist die flexible Zeitkarte, deren Geltungsdauer Sie selbst festlegen. Sie bestimmen ab wann und wie lange Ihre Zeitkarte gilt. Zwischen 7 Tagen und 2 Monaten ist unabhängig vom Wochen- und Monatsbeginn alles möglich. Z. B. zur Überbrückung von Urlaubstagen ist sie die ideale Ergänzung zu Ihrer Monatskarte.

Zeitspanne: mind. 7 zusammenhängende Tage / max. 2 Monate
Bonus: 7 Tage fahren = 5 Tage zahlen / 1 Monat fahren = 20 Tage zahlen

Ganz einfach - in wenigen Schritten zur FlexiCard

Eine HVV-Zeitkarte besteht immer aus einer Kundenkarte und einer Wertmarke.

  1. Zuerst wählen Sie Ihre gewünschte Geltungsdauer und den Geltungsbereich im HVV-Tarifplan oder nutzen Sie unsere Tarifübersicht in der Ergebnismaske der HVV-Fahrplanauskunft für Ihre persönliche HVV-Zeitkarte.
  2. Wenn Sie noch keine Kundenkarte besitzen, stellen wir Ihnen diese gerne in einer der HVV-Servicestellen aus. Einfach nettes Passfoto mitbringen.
  3. Nach Ausstellung Ihrer Kundenkarte und Wertmarke können Sie zum festgelegten Termin sofort los fahren.

Mehr brauchen Sie nicht zu tun. Weitere Wertmarke Woche für Woche oder Monat für Monat kaufen Sie dann am einfachsten und bequemsten im HVV-Online-Shop oder in einer der HVV-Servicestellen.

Bereich 7 Tage (in €) Verlängerungstag (in €)
1 Tarifzone
nur außerhalb Großbereich
11,25 2,25
2 Tarifzonen 14,75 2,95
3 Tarifzonen 20,50 4,10
4 Tarifzonen oder
Großbereich
23,50 4,70
5 Tarifzonen oder
Großbereich + 1 Tarifzone
29,00 5,80
6 Tarifzonen oder
Großbereich + 2 Tarifzonen
35,50 7,10
7 Tarifzonen oder
Großbereich + 3 Tarifzonen
41,50 8,30
Gesamtbereich 47,00 9,40

Tarifstand 01.01.2010

Zuschlag SchnellBus / 1. Klasse: 11 € für 7 Tage, pro Verlängerungstag 2,20 €, bei Einzelfahrten pro Fahrt 1,50 € (jeweils gültig im Gesamtbereich).

Ergänzungskarten für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches
Großbereich oder 1–2 Ringe 1,70
3 Ringe 3,40
Gesamtbereich 5,10

Tarifstand 01.01.2010

Vorverkauf:

Alle Zeitkarten gibt es bis zu 2 Monate im Voraus.

Übertragbarkeit:

Fahrkarten sind - soweit nicht anders angegeben - nicht übertragbar.
Es gelten die Bestimmungen des HVV-Gemeinschaftstarifs.