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Aufgabenträger im HVV

Mit der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Regionalisierung) im Jahr 1996 wurde die Organisation und Finanzierung des gesamten ÖPNV den Bundesländern übertragen. Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben eine Aufgabenteilung vorgenommen: Die Organisation und Finanzierung des Busverkehrs wurde den Kreisen übertragen. Die Länder bleiben weiterhin verantwortlich für den Schienenverkehr.

Die Aufgabenträger im HVV sind gleichzeitig auch die Gesellschafter der HVV-GmbH:

Die Anteile an der GmbH verteilen sich wie folgt:

Freie und Hansestadt Hamburg 85,5%

Ist zuständig sowohl für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch für den Bus-, U-Bahn- und Fährverkehr auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg.

Schleswig-Holstein 3,0 %

Ist zuständig für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Schleswig-Holstein.

Niedersachsen 2,0 %

Die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG), vom Land Niedersachsen beauftragt, ist für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständig.

Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn sowie die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade 9,5%

Die Kreise sind auf ihrem jeweiligen Territorium zuständig für den Busverkehr.