Mit der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Regionalisierung) im Jahr 1996 wurde die Organisation und Finanzierung des gesamten ÖPNV den Bundesländern übertragen. Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben eine Aufgabenteilung vorgenommen: Die Organisation und Finanzierung des Busverkehrs wurde den Kreisen übertragen. Die Länder bleiben weiterhin verantwortlich für den Schienenverkehr.
Die Anteile an der GmbH verteilen sich wie folgt:
Ist zuständig sowohl für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch für den Bus-, U-Bahn- und Fährverkehr auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg.
Ist zuständig für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Schleswig-Holstein.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG), vom Land Niedersachsen beauftragt, ist für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständig.
Die Kreise sind auf ihrem jeweiligen Territorium zuständig für den Busverkehr.