Das HVV-Abonnement kann ganz bequem hier im HVV-Onlineshop bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie über diesen Link: Fahrkarten-Onlineshop.
Mit der Abo-Startkarte haben Sie die Möglichkeit, sofort nach Vertragsabschluss oder ab jedem beliebigen anderen Tag den HVV zum günstigen Abo-Preis zu nutzen.
Ermäßigte Abos (Schüler, Studenten, Auszubildende) können leider nicht im Fahrkarten-Onlineshop bestellt werden. Denn für diese Karten muss ein Berechtigungsnachweis vorliegen. Für die Seniorenkarte (gültig ab 63 Jahre) muss ein Altersnachweis (Ausweis) vorliegen. Diese Karten kaufen Sie in ihrer nächstgelegenen HVV-Servicestellen. Dazu füllen Sie den HVV-Abo-Bestellschein am Ende der Seite aus. Mit dem ausgefüllten Bestellschein, einem Passfoto, der EC-Karte oder einem Ausweis und ggf. dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie in jeder HVV-Servicestelle die Abo-Karte.
Sie können Ihr Abonnement zum Ende jedes Monats in einer HVV-Servicestelle unter Vorlage Ihrer Wertmarke kündigen. Die Gültigkeit der Wertmarke wird dann zurückgestempelt. Um Fahrgeldabbuchungen über den Kündigungstermin hinaus zu vermeiden, sollten Sie eine Bearbeitungszeit von einem Monat berücksichtigen. Sollte wegen nicht rechtzeitiger Kündigung zuviel Fahrgeld abgebucht werden, wird dieses nachträglich zurück erstattet. Bei Kündigungen des Abonnements vor Ablauf der ersten 12 Monate wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis der Abonnementskarte und der entsprechenden Monatskarte für die Laufzeit des Abonnements nacherhoben.
"Allgemein" bezieht sich auf die Eigenschaften der Fahrkarte: Sie kann von jedermann gekauft werden und gilt ohne tageszeitliche Einschränkungen. Die "Allgemeinen" Fahrkarten stellen unser Grundangebot bei den Zeitkarten dar. Andere Fahrkartenangebote - wie beispielsweise die Seniorenkarte - richten sich nicht an unsere Kunden im Allgemeinen, sondern an die jeweilige abgrenzbare Kundengruppe. Mit einer Allgemeinen Abo-Karte* können Sie am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen, unabhängig vom eingetragenen örtlichen Geltungsbereich, im Gesamtbereich fahren und 1 Person und 3 Kinder bis 14 Jahre kostenlos mitnehmen, z.B. bei einer Tour auf der Elbe mit den Hafenfähren.
* gilt nicht für ermäßigte Abo-Karten (Schüler, Azubis/Studenten und Senioren) sowie CC-Abo-Karten.
Fahrkarten für Studierende/Auszubildende sind Fahrkarten des Ausbildungsverkehrs und werden erheblich von der öffentlichen Hand bezuschusst. Touristische Aufenthalte im HVV-Gebiet berechtigen nicht zum Erwerb von Fahrkarten für Studierende.
Daher muss im HVV beispielsweise bei vorgeschriebenen studienbezogenen Praktika auswärtiger Studierender die wirtschaftliche Bedürftigkeit durch Vorlage des Praktikumsvertrags, aus dem u.a. die Höhe der Vergütung hervorgeht, nachgewiesen werden. Prüfstelle und Anlaufstelle für Fragen ist das Studentenwerk Hamburg.
Amt für Ausbildungsförderung
Grindelallee 9
20109 Hamburg
Telefon: 040 / 4 19 02-108
Bitte erfragen Sie dort, ob Sie zum Berechtigtenkreis gehören. Vom Studentenwerk erhalten Sie ggf. einen Berechtigungsnachweis, mit dem Sie dann eine Fahrkarte für Studierende erwerben können. Allein gegen die Vorlage des Studentenausweises gibt es diese beim HVV nicht. Zur Ausstellung einer HVV-Kundenkarte bringen Sie bitte ein Lichtbild mit.
Fahrkarten für Auszubildende und Studierende werden erheblich von der öffentlichen Hand bezuschusst. Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des gehobenen und des höheren Dienstes sind jedoch nicht berechtigt, ermäßigte Fahrkarten zu erwerben, da dieses Studium mit einem Einkommen verbunden ist, dass eine finanzielle Bedürftigkeit ausschließt. Dies ist in der bundesweit gültigen "Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr" geregelt.
Eine Buslinie, die nur in den Hauptverkehrszeiten verkehrt. Morgens hält sie in dem Wohngebiet an allen Haltestellen und fährt dann ohne Zwischenhalt zur Schnellbahnstation. Nachmittags fährt sie nur in der Gegenrichtung von der Schnellbahnstation in das Wohngebiet. Die Benutzung ist zuschlagfrei. Den zweistelligen Linienummern ist ein E voran gestellt.
Die Wartehäuschen werden in Hamburg von einer privaten Firma aufgestellt und gewartet. Diese finanziert sich über die Werbung. Zwischen der Firma und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen vertragliche Regelungen über die Zahl der aufzustellenden Unterstände. Das in den Verträgen festgelegte Kontingent ist zwischenzeitlich erschöpft, so dass derzeit keine weiteren Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen. Eine Neuaufstellung ist zur Zeit nur dann möglich, wenn ein vorhandener Unterstand frei wird und umgesetzt werden kann. Ob ein gewünschter Standort dann Berücksichtigung findet, richtet sich vorrangig nach der Zahl der einsteigenden Fahrgäste und danach, ob die örtlichen Gegebenheiten für eine Aufstellung eines Wartehäuschens geeignet sind.
Um dem Potenzial von Fahrgästen mit Einzelkarten - das sind weniger als 10% aller Fahrgäste - die Nutzung von Mehrfahrtenkarten zu ermöglichen, müssten für den Verkauf flächendeckend zusätzliche Automaten (Entwerter) für sämtliche Schnellbahnanlagen, Busse und Schiffe im HVV-Bereich aufgestellt werden. Weiterhin wäre eine zweite, insbesondere in Fahrzeugen kaum zu handhabende Informationsebene nötig. Außerdem müsste das heutige Verkaufsstellennetz erheblich ausgebaut werden. Die Investitionskosten hierfür würden in keinem Verhältnis zu dem Nutzen einer solchen Fahrkarte stehen.
HVV-Fahrkarten werden von den jeweiligen Verbundverkehrsunternehmen im HVV verkauft (Aufdruck Fahrkarte „Ausgegeben durch …“). Für viele Fahrkarten nutzen die Verkehrsunternehmen im HVV die Möglichkeit der vereinfachten Anforderungen an Fahrausweise nach § 34 der Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (USt DV). Hieraus ergibt sich, dass der Steuersatz nicht ausgewiesen werden muss, wenn die Beförderung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Wenn es sich also um HVV-Fahrkarten handelt, auf denen die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist, kann stets nur der verminderte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Ist der Steuersatz von dem ausgebenden Verkehrsunternehmen auf der Fahrkarte ausgewiesen, gilt selbstverständlich dieser.
Gekennzeichnete Bahnbereiche ("Fahrkartenpflichtiger Bereich") dürfen nur mit einer gültigen Fahrkarte oder Bahnsteigkarte betreten werden. Die Bahnsteigkarte (0,30 €) berechtigt ab Kauf eine Stunde lang zum Betreten des gekennzeichneten Bahnbereiches der Haltestelle, an der sie gelöst wurde. Bahnsteigkarten sind ausschließlich am Fahrkartenautomaten erhältlich.
Zur Preisgestaltung der Nahbereichskarte und Kurzstreckenkarte sind alle Linien im HVV-Großbereich mit Hilfe von so genannten Zahlgrenzen in Teilstrecken unterteilt.
Die Nahbereichskarte gilt zur Nutzung von zwei Teilstrecken (bis zur zweiten Zahlgrenze), die Kurzstreckenkarte zur Nutzung einer Teilstrecke (bis zur ersten Zahlgrenze).
Die Zahlgrenzen sind auf die möglichst gute Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungszentren zugeschnitten. Ein Haltestellen-, Zeit- oder Kilometertarif wäre in diesem Sinne nicht flexibel genug.
Welche Fahrkarte zum Selbstausdrucken gibt es?
In unserem HVV-Onlineshop können Sie Einzel-, Tages-, Wochen- und weitere Karten kaufen und selbst Ausdrucken.
Wie lange im Voraus kann ich eine Fahrkarte zum Selbstausdrucken kaufen?
Bis zu 7 Tage im Voraus.
Wo ist die Eingabehilfe, um die richtige Fahrkarte zum Selbstausdrucken zu kaufen?
Der Button „über Start- Ziel ermitteln“ ist Ihre Eingabehilfen für Haltestellennamen, Ringe, Zonen und Preisermittlung und öffnet sich in einem neuen Fenster. Geben Sie dort einfach die ersten Buchstaben der Start- und nachfolgend der Zielhaltestelle an, z.B. „Bau“. Nach einem kurzen Moment schlägt unser System Ihnen eine Auswahlliste passender Stationen vor, aus der Sie bequem per Klick auswählen können, z.B. „Baumwall“. Wiederholen Sie den Vorgang mit der Zielhaltestelle. Danach vervollständigt unser System automatisch das Shopformulars mit den richtigen Angaben zu Ringen, Zonen und Preis.
Kann man mehrere Fahrkarten zum Selbstausdrucken gleichzeitig kaufen?
Ja, alle Fahrkarten eines Kaufvorgangs werden im Warenkorb vor der Anmeldung bzw. dem Bezahlvorgang angezeigt. Dabei können Sie sowohl Fahrkarten für sich selbst als auch Fahrkarten für eine dritte Person gleichzeitig kaufen.
Kann ich auch eine Fahrkarte zum Selbstausdrucken für jemand anderes kaufen?
Sie können die Fahrkarte auch für eine Dritte Person erwerben, deren Name Sie während des Bestellprozesses angeben, z.B. für Ihr Kind (Kinder können diese Fahrkarten erst mit Erreichen der Geschäftsfähigkeit ab dem 16. Lebensjahres selbst erwerben) oder einen Gast.
Personalisiert und datiert:
Die Fahrkarte zum Selbstausdrucken gilt ausschließlich für die auf der Fahrkarte angegebene Person am ausgewählten Geltungstag und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein oder bei Kindern ein Schülerausweis). Bei Fahrkarten, die die Mitnahme mehrer Personen ermöglichen, muss der dort namentlich genannte Nutzer bei der Fahrt anwesend sein, z.B. bei Gruppenkarten. So kann die personalisierte Fahrkarte bei Sichtkontrollen dem Lichtbildausweis des Nutzers eindeutig zugeordnet werden. Die Weitergabe ist somit nicht möglich.
Wie melde ich mich an?
Neukunden müssen sich zunächst während der Bestellung registrieren. Füllen Sie die Felder der Registrierungsseite aus. Die dort genannte Emailadresse und das Passwort sind bei weiteren Käufen Ihre Zugangsdaten. Nach der Registrierung erhalten sie eine Antwortmail. Diese Mail beinhaltet einen Link zur Bestätigung. Erst nach Ausführung ist man als Kunde dauerhaft registriert.
Bereits registrierte Kunden melden sich durch die Eingabe der Emailadresse und des Passwortes an und gelangen sofort weiter.
Zahlungsweise:
Wir bieten Ihnen die Zahlung per Kreditkarte oder das Lastschriftverfahren an.
Wie bekomme ich meine Fahrkarte zum Selbstausdrucken?
Mit der Bestellbestätigung am Ende des Bestellprozess laden Sie die Fahrkarte als PDF-Datei herunter und drucken diese entweder schwarzweiß- oder in Farbe aus. Diese Datei kann gespeichert oder weiter verschickt werden. Darüber hinaus erhalten Sie eine separate Bestätigungsmail. Dort finden sie einen Link, mit dem die Fahrkarte bis zum Geltungstag abrufbar bleibt.
Wird der Fahrpreis erstattet, wenn ich die Fahrkarte zum Selbstausdrucken nicht nutze?
Da die Fahrkarten beliebig oft ausgedruckt werden können und eine Nichtnutzung nicht nachweisbar ist, sind Erstattungen nicht möglich.
Mein Passwort wird beim Login in "MeinHVV" nicht akzeptiert.
Verwenden Sie bitte das Passwort, welches Sie zuletzt per Mail zugeschickt bekommen haben und achten Sie insbesondere auf die genaue Zeichenfolge sowie die Groß- und Kleinschreibung. Unsere Erfahrung zeigt, dass Zeichen wie "0" und "O" oder "I" und "l", je nach Darstellung im Mail-Programm der Kunden, leicht verwechselt werden. Falls Sie Ihr Passwort zwischenzeitlich selbst geändert haben (über die Funktion: "Paßwort ändern") und danach bei uns kein neues Passwort mehr angefordert haben, verwenden Sie bitte Ihr selbst erstelltes Passwort. Sie haben Ihr Passwort vergessen? Dann wählen Sie bitte die Möglichkeit, sich über den Link "Passwort vergessen" ein neues Passwort zusenden zu lassen.
Warum kann ich meine Bestellung nicht beenden?
Wenn Sie Mozilla Firefox Nutzer sind, kann es in Verbindung mit Ihren Sicherheitseinstellungen dazu führen, dass Sie nicht automatisch zum Abschluss der Bestellung geleitet werden. Wenn Sie in Schritt 5 nach dem Klick auf "Bezahlen" einmal F5 drücken und das Weiter- bzw. Umleiten erlauben, sollte es funktionieren.
Ich benötige eine Rechnung zu meiner selbst ausgedruckten Fahrkarte.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fahrkarte immer auch als Rechnung anzusehen ist. Dies wird auch von den Finanzbehörden allgemein anerkannt. Details zum Steuersatz finden Sie in diesem FAQ unter der Überschrift: "Wie hoch ist der Steuersatz bei HVV-Fahrkarten?".
Ich habe eine alte Kundenkarte vom HVV. Kann ich einfach online neue Wertmarken bestellen und diese in die alte Kundenkarte einfügen?
Leider ist das nicht möglich. Unsere Kundenkarten für Abo-, Zeit- und Monatskarten sind individuell gestaltet und nur in der Verbindung mit der passenden Wertmarke gültig. Beim ersten Onlinekauf von einer neuen Wertmarken bestellen Sie daher bitte immer eine passende Kundenkarte mit. Dadurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine Mehrkosten.
Der HVV-Großbereich umfasst das Hamburger Stadtgebiet sowie einige umliegende Städte und Gemeinden. Im Tarifplan sind das die blauen Ringe A + B.
Der HVV-Gesamtbereich umfasst das Hamburger Stadtgebiet und die angrenzenden Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn in Schleswig-Holstein sowie die niedersächsischen Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade.
Fahrkarten für Studierende werden erheblich von der öffentlichen Hand bezuschusst. Daher muss im HVV beispielsweise bei vorgeschriebenen studienbezogenen Praktika auswärtiger Studierender die wirtschaftliche Bedürftigkeit durch Vorlage des Praktikumvertrages, aus dem u. a. die Höhe der Vergütung hervorgeht, nachgewiesen werden. Prüfstelle und Anlaufstelle für Fragen ist das Studentenwerk Hamburg.
Amt für Ausbildungsförderung
Grindelallee 9
20109 Hamburg
Telefon: 040 / 4 19 02-108
Bitte erfragen Sie dort, ob Sie zum Berechtigtenkreis gehören. Vom Studentenwerk erhalten Sie ggf. einen Berechtigungsnachweis, mit dem Sie dann eine Fahrkarte für Studierende erwerben können. Allein gegen die Vorlage des Studentenausweises gibt es diese beim HVV nicht. Zur Ausstellung einer HVV-Kundenkarte bringen Sie bitte ein Lichtbild mit.
Bei ihrer Einrichtung in den sechziger Jahren verkehrten die SchnellBus-Linien aufgrund ihrer größeren Haltestellenabstände deutlich schneller als die StadtBus-Linien. Im Laufe der Zeit wurde aber aufgrund der steigenden Beliebtheit des neuen Verkehrsangebotes von vielen Seiten der Wunsch nach einer Bedienung weiterer Haltestellen geäußert, so dass sich die Fahrzeit immer mehr den StadtBus-Linien angeglichen hat. Trotz dieser Veränderungen wurde der inzwischen bei den Fahrgästen feststehende Begriff "SchnellBus" beibehalten. Die SchnellBus-Linien stellen heute ein Komfortangebot dar, das dem Grundverkehrsangebot der Schnellbahn- und der StadtBus-Linien überlagert ist. Im Gegensatz zu den meisten StadtBus-Linien kann man mit den SchnellBus-Linien aus den Außenbereichen der Stadt direkt die Innenstadt erreichen. Die Fahrzeuge weisen eine bequemere Bestuhlung auf und der Fahrplan der SchnellBus-Linien ist so bemessen, dass den Fahrgästen weitestgehend ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Für diesen zusätzlichen Komfort wird der SchnellBus-Zuschlag erhoben.
Studenten, die bei Semesterbeginn noch kein SemesterTicket erhalten haben, wenden sich an das Studentensekretariat ihrer Hochschule. Für Fahrten im HVV ist jedoch in jedem Fall eine gültige Fahrkarte erforderlich.
Auswärtige Studierende, die sich zu Studienzwecken in Hamburg aufhalten, bekommen ermäßigte Tickets. Bitte sehen Sie hier in der Rubrik unter Auswärtige Studenten nach, oder klicken Sie hier:
Wenn Sie Ihr Tier in unseren Verkehrsmitteln mitnehmen möchten, beachten Sie bitte die Mitnahmeregelungen, die wir in unseren Tarifbestimmungen (§ 12 Beförderung von Tieren) für Sie zusammengestellt haben.
Wertmarken können bis zu 2 Monate im Voraus gekauft werden. Für einige Zeitkarten können Sie auch hier Fahrkarten online bestellen.
Zu den Fahrkarten für z. B. Schüler, Studierende und Auszubildende erhält der HVV erhebliche Zuschusszahlungen aus öffentlicher Hand. Da dies für Wehr- und Zivildienstleistende zur Zeit nicht der Fall ist, können wir hier leider keine ermäßigten Fahrkarten anbieten.
Busse/ U- und S-Bahnen
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH
Niederlassung Hamburg
Oehleckerring 22-24
22419 Hamburg
Telefon: 040-532 00-444
Telefax: 040-532 00-195
Verkehrswerbung Lloyd
Schiffmann GmbH & Co. KG
Georgsplatz 6
20099 Hamburg
Elke Reinartz
Telefon: 040/ 18 98 18 - 830
Telefax: 040/ 18 98 18 - 831
hamburg@verkehrswerbung.de
Abribus Citymedia GmbH
Verkaufsleitung Nord
Stephan von Naguschewski
Grusonstr. 46
22113 Hamburg
Telefon: 040 / 73 60 33-12
Telefax: 040 / 73 200 31
stephan.vonNaguschewski@abribus.de
Die ProfiCard ist das "Jobticket" des HVV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Unternehmen ein Großkundenabonnement abgeschlossen hat, beziehen die günstige ProfiCard über ihre Firma. Dort wird die Fahrkarte üblicherweise in der Personalabteilung ausgegeben. Das spart Zeit und lange Wege. Die Abwicklung erfolgt bargeldlos, die Kosten für die ProfiCard werden monatlich vom Gehalt einbehalten. Wenn Sie bereits ein HVV-Abo haben, wird dieses einfach gegen die ProfiCard getauscht - dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Die ProfiCard ist ein Jahr gültig. Sie ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Wenn Sie bereits eine ProfiCard besitzen und Fragen haben (z. B. "Was mache ich, wenn ich meine ProfiCard verloren habe/ bei einer Kontrolle nicht dabei hatte?), wenden Sie sich bitte an die Großkundenbetreuung der S-Bahn Hamburg (im HVV zuständig für die Betreuung von ProfiCard-Kunden):
HVV-Großkundenbetreuung
S-Bahn Hamburg GmbH
Museumstraße 39
22765 Hamburg
Telefon: 0 40/39 18 - 39 00
Telefax: 0 40/39 18 - 39 23
E-Mail