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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Abonnement

Auswärtige Studierende

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

EilBus

Fahrgastunterstand / Bushaltestelle

Fahrkarten

Praktikanten

SchnellBus

SemesterTicket

Vorverkauf Zeitkarten

Wehr- und Zivildienstleistende

Werbung an/ in Verkehrsmitteln/ Haltestellen im HVV

ProfiCard

Abonnement

Wie und wo kann ich ein HVV-Abonnement abschließen?

Das HVV-Abonnement kann ganz bequem hier im HVV-Online-Shop bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie über diesen Link: Fahrkarten-Online-Shop.

Mit der Abo-Startkarte haben Sie die Möglichkeit, sofort nach Vertragsabschluss oder ab jedem beliebigen anderen Tag den HVV zum günstigen Abo-Preis zu nutzen.

Ermäßigte Abos (Schüler, Studenten, Auszubildende) können leider nicht im Fahrkarten-Online-Shop bestellt werden. Denn für diese Karten muss ein Berechtigungsnachweis vorliegen. Für die Seniorenkarte (gültig ab 63 Jahre) muss ein Altersnachweis (Ausweis) vorliegen. Diese Karten kaufen Sie in ihrer nächstgelegenen HVV-Servicestellen. Dazu füllen Sie den HVV-Abo-Bestellschein am Ende der Seite aus. Mit dem ausgefüllten Bestellschein, einem Passfoto, der EC-Karte oder einem Ausweis und ggf. dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie in jeder HVV-Servicestelle die Abo-Karte.

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Wie und wo kann ich ein HVV-Abonnement kündigen?

Sie können Ihr Abonnement zum Ende jedes Monats in einer HVV-Servicestelle unter Vorlage Ihrer Wertmarke kündigen. Die Gültigkeit der Wertmarke wird dann zurückgestempelt. Um Fahrgeldabbuchungen über den Kündigungstermin hinaus zu vermeiden, sollten Sie eine Bearbeitungszeit von einem Monat berücksichtigen. Sollte wegen nicht rechtzeitiger Kündigung zuviel Fahrgeld abgebucht werden, wird dieses nachträglich zurück erstattet. Bei Kündigungen des Abonnements vor Ablauf der ersten 12 Monate wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis der Abonnementskarte und der entsprechenden Monatskarte für die Laufzeit des Abonnements nacherhoben.

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Was bedeutet der Begriff Allgemeine Abo-Karte?

"Allgemein" bezieht sich auf die Eigenschaften der Fahrkarte: Sie kann von jedermann gekauft werden und gilt ohne tageszeitliche Einschränkungen. Die "Allgemeinen" Fahrkarten stellen unser Grundangebot bei den Zeitkarten dar. Andere Fahrkartenangebote - wie beispielsweise die Seniorenkarte - richten sich nicht an unsere Kunden im Allgemeinen, sondern an die jeweilige abgrenzbare Kundengruppe. Mit einer Allgemeinen Abo-Karte* können Sie am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen, unabhängig vom eingetragenen örtlichen Geltungsbereich, im Gesamtbereich fahren und 1 Person und 3 Kinder bis 14 Jahre kostenlos mitnehmen, z.B. bei einer Tour auf der Elbe mit den Hafenfähren.

* gilt nicht für ermäßigte Abo-Karten (Schüler, Azubis/Studenten und Senioren) sowie CC-Abo-Karten.

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Auswärtige Studierende

Bekommen auswärtige Studierende ermäßigte Fahrkarten (Fahrkarten des Auszubildungsverkehrs)?

Fahrkarten für Studierende/Auszubildende sind Fahrkarten des Ausbildungsverkehrs und werden erheblich von der öffentlichen Hand bezuschusst. Touristische Aufenthalte im HVV-Gebiet berechtigen nicht zum Erwerb von Fahrkarten für Studierende.

Daher muss im HVV beispielsweise bei vorgeschriebenen studienbezogenen Praktika auswärtiger Studierender die wirtschaftliche Bedürftigkeit durch Vorlage des Praktikumsvertrags, aus dem u.a. die Höhe der Vergütung hervorgeht, nachgewiesen werden. Prüfstelle und Anlaufstelle für Fragen ist das Studentenwerk Hamburg.

Amt für Ausbildungsförderung
Grindelallee 9
20109 Hamburg
Telefon: 040 / 4 19 02-108

Bitte erfragen Sie dort, ob Sie zum Berechtigtenkreis gehören. Vom Studentenwerk erhalten Sie ggf. einen Berechtigungsnachweis, mit dem Sie dann eine Fahrkarte für Studierende erwerben können. Allein gegen die Vorlage des Studentenausweises gibt es diese beim HVV nicht. Zur Ausstellung einer HVV-Kundenkarte bringen Sie bitte ein Lichtbild mit.

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Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

Bekommen Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter Fahrkarten für Studierende und Auszubildende?

Fahrkarten für Auszubildende und Studierende werden erheblich von der öffentlichen Hand bezuschusst. Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des gehobenen und des höheren Dienstes sind jedoch nicht berechtigt, ermäßigte Fahrkarten zu erwerben, da dieses Studium mit einem Einkommen verbunden ist, dass eine finanzielle Bedürftigkeit ausschließt. Dies ist in der bundesweit gültigen "Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr" geregelt.

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EilBus

Was ist ein EilBus?

Eine Buslinie, die nur in den Hauptverkehrszeiten verkehrt. Morgens hält sie in dem Wohngebiet an allen Haltestellen und fährt dann ohne Zwischenhalt zur Schnellbahnstation. Nachmittags fährt sie nur in der Gegenrichtung von der Schnellbahnstation in das Wohngebiet. Die Benutzung ist zuschlagfrei. Den zweistelligen Linienummern ist ein E voran gestellt.

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Fahrgastunterstand / Bushaltestelle

Warum hat nicht jede Haltestelle einen Fahrgastunterstand, und warum ist die Zahl der Unterstände begrenzt?

Die Wartehäuschen werden in Hamburg von einer privaten Firma aufgestellt und gewartet. Diese finanziert sich über die Werbung. Zwischen der Firma und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen vertragliche Regelungen über die Zahl der aufzustellenden Unterstände. Das in den Verträgen festgelegte Kontingent ist zwischenzeitlich erschöpft, so dass derzeit keine weiteren Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen. Eine Neuaufstellung ist zur Zeit nur dann möglich, wenn ein vorhandener Unterstand frei wird und umgesetzt werden kann. Ob ein gewünschter Standort dann Berücksichtigung findet, richtet sich vorrangig nach der Zahl der einsteigenden Fahrgäste und danach, ob die örtlichen Gegebenheiten für eine Aufstellung eines Wartehäuschens geeignet sind.

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Fahrkarten

Weshalb gibt es im HVV keine Mehrfahrtenkarte?


Um dem Potenzial von Fahrgästen mit Einzelkarten - das sind weniger als 10% aller Fahrgäste - die Nutzung von Mehrfahrtenkarten zu ermöglichen, müssten für den Verkauf flächendeckend zusätzliche Automaten (Entwerter) für sämtliche Schnellbahnanlagen, Busse und Schiffe im HVV-Bereich aufgestellt werden. Weiterhin wäre eine zweite, insbesondere in Fahrzeugen kaum zu handhabende Informationsebene nötig. Außerdem müsste das heutige Verkaufsstellennetz erheblich ausgebaut werden. Die Investitionskosten hierfür würden in keinem Verhältnis zu dem Nutzen einer solchen Fahrkarte stehen.

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Wie hoch ist der Steuersatz bei HVV-Fahrkarten?

Wie hoch ist der Steuersatz bei HVV-Fahrkarten? HVV-Fahrkarten werden von den jeweiligen Verbundverkehrsunternehmen im HVV verkauft (Aufdruck Fahrkarte „Ausgegeben durch …“)
Für viele Fahrkarten nutzen die Verkehrsunternehmen im HVV die Möglichkeit der vereinfachten Anforderungen an Fahrausweise nach § 34 der Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (USt DV). Hieraus ergibt sich, dass der Steuersatz nicht ausgewiesen werden muss, wenn die Beförderung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Wenn es sich also um HVV-Fahrkarten handelt, auf denen die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist, kann stets nur der verminderte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Ist der Steuersatz von dem ausgebenden Verkehrsunternehmen auf der Fahrkarte ausgewiesen, gilt selbstverständlich dieser.

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Was ist eine Bahnsteigkarte?

Was ist eine Bahnsteigkarte? Abgegrenzte Bahngebiete („Fahrkartenpflichtiger Bereich“) dürfen nur mit einer gültigen Fahrkarte oder Bahnsteigkarte betreten werden.
Die Bahnsteigkarte kostet 0,30 Euro. Sie berechtigt ab Kauf eine Stunde lang zum Betreten des abgegrenzten Bahngebietes des Bahnhofes, an dem sie gelöst wurde. Bahnsteigkarten sind am Fahrkartenautomaten erhältlich.
 

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Was bedeutet bei den Einzelkarten die Unterteilung in Nahbereich und Kurzstrecke?

Zur Preisgestaltung der Nahbereichskarte und Kurzstreckenkarte sind alle Linien im HVV-Großbereich mit Hilfe von so genannten Zahlgrenzen in Teilstrecken unterteilt.
Die Nahbereichskarte gilt zur Nutzung von zwei Teilstrecken (bis zur zweiten Zahlgrenze), die Kurzstreckenkarte zur Nutzung einer Teilstrecke (bis zur ersten Zahlgrenze).
Die Zahlgrenzen sind auf die möglichst gute Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungszentren zugeschnitten. Ein Haltestellen-, Zeit- oder Kilometertarif wäre in diesem Sinne nicht flexibel genug.

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Praktikanten

Bekommen auswärtig studierende Praktikanten ermäßigte Fahrkarten?

Fahrkarten für Studierende werden erheblich von der öffentlichen Hand bezuschusst. Daher muss im HVV beispielsweise bei vorgeschriebenen studienbezogenen Praktika auswärtiger Studierender die wirtschaftliche Bedürftigkeit durch Vorlage des Praktikumvertrages, aus dem u. a. die Höhe der Vergütung hervorgeht, nachgewiesen werden. Prüfstelle und Anlaufstelle für Fragen ist das Studentenwerk Hamburg.

Amt für Ausbildungsförderung
Grindelallee 9
20109 Hamburg
Telefon: 040 / 4 19 02-108

Bitte erfragen Sie dort, ob Sie zum Berechtigtenkreis gehören. Vom Studentenwerk erhalten Sie ggf. einen Berechtigungsnachweis, mit dem Sie dann eine Fahrkarte für Studierende erwerben können. Allein gegen die Vorlage des Studentenausweises gibt es diese beim HVV nicht. Zur Ausstellung einer HVV-Kundenkarte bringen Sie bitte ein Lichtbild mit.

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SchnellBus

Warum heißt der SchnellBus- SchnellBus, und warum ist die Fahrt teurer?

Bei ihrer Einrichtung in den sechziger Jahren verkehrten die SchnellBus-Linien aufgrund ihrer größeren Haltestellenabstände deutlich schneller als die StadtBus-Linien. Im Laufe der Zeit wurde aber aufgrund der steigenden Beliebtheit des neuen Verkehrsangebotes von vielen Seiten der Wunsch nach einer Bedienung weiterer Haltestellen geäußert, so dass sich die Fahrzeit immer mehr den StadtBus-Linien angeglichen hat. Trotz dieser Veränderungen wurde der inzwischen bei den Fahrgästen feststehende Begriff "SchnellBus" beibehalten. Die SchnellBus-Linien stellen heute ein Komfortangebot dar, dass dem Grundverkehrsangebot der Schnellbahn- und der StadtBus-Linien überlagert ist. Im Gegensatz zu den meisten StadtBus-Linien kann man mit den SchnellBus-Linien aus den Außenbereichen der Stadt direkt die Innenstadt erreichen. Die Fahrzeuge weisen eine bequemere Bestuhlung auf und der Fahrplan der SchnellBus-Linien ist so bemessen, dass den Fahrgästen weitestgehend ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Für diesen zusätzlichen Komfort wird der SchnellBus-Zuschlag erhoben.

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SemesterTicket

Was mache ich, wenn ich bei Semesterbeginn das SemesterTicket noch nicht erhalten habe?

Studenten, die bei Semesterbeginn noch kein SemesterTicket erhalten haben, wenden sich an das Studentensekretariat ihrer Hochschule. Für Fahrten im HVV ist jedoch in jedem Fall eine gültige Fahrkarte erforderlich.
Auswärtige Studierende, die sich zu Studienzwecken in Hamburg aufhalten, bekommen ermäßigte Tickets. Bitte sehen Sie hier in der Rubrik unter Auswärtige Studenten nach, oder klicken Sie hier:

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Vorverkauf Zeitkarten

Wie lange im Voraus kann ich eine Wertmarke zu einer Zeitkarte kaufen?

Wertmarken können bis zu 2 Monate im Voraus gekauft werden. Für einige Zeitkarten können Sie auch hier Fahrkarten online bestellen.

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Wehr- und Zivildienstleistende

Bekommen Wehr- und Zivildienstleistende ermäßigte Fahrkarten?

Zu den Fahrkarten für z. B. Schüler, Studierende und Auszubildende erhält der HVV erhebliche Zuschusszahlungen aus öffentlicher Hand. Da dies für Wehr- und Zivildienstleistende zur Zeit nicht der Fall ist, können wir hier leider keine ermäßigten Fahrkarten anbieten.

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Werbung an/ in Verkehrsmitteln/ Haltestellen im HVV

Wer ist für die Werbung an/ in Verkehrsmitteln und auf Haltestellen verantwortlich?

Busse/ U- und S-Bahnen

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH
Niederlassung Hamburg
Oehleckerring 22-24
22419 Hamburg
Telefon: 040-532 00-444
Telefax: 040-532 00-195
 

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Busse-Hamburg-West, Elbvororte, Hamburg-Ost und einen Teil der 7 Kreise bzw. Landkreise im HVV-Gebiet

Verkehrswerbung Lloyd
Schiffmann GmbH & Co. KG
Georgsplatz 6
20099 Hamburg
Elke Reinartz

Telefon: 040/ 18 98 18 - 830
Telefax: 040/ 18 98 18 - 831
hamburg@verkehrswerbung.de

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Bushaltestellen (beleuchtete Citylight-Plakate)

Abribus Citymedia GmbH
Verkaufsleitung Nord
Stephan von Naguschewski
Grusonstr. 46
22113 Hamburg
Telefon: 040 / 73 60 33-12
Telefax: 040 / 73 200 31
stephan.vonNaguschewski@abribus.de

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ProfiCard

Was ist die ProfiCard?

Die ProfiCard ist das "Jobticket" des HVV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Unternehmen ein Großkundenabonnement abgeschlossen hat, beziehen die günstige ProfiCard über ihre Firma. Dort wird die Fahrkarte üblicherweise in der Personalabteilung ausgegeben. Das spart Zeit und lange Wege. Die Abwicklung erfolgt bargeldlos, die Kosten für die ProfiCard werden monatlich vom Gehalt einbehalten. Wenn Sie bereits ein HVV-Abo haben, wird dieses einfach gegen die ProfiCard getauscht - dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Die ProfiCard ist ein Jahr gültig. Sie ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.

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Ihre Firma ist bereits Großkunde?

Wenn Sie bereits eine ProfiCard besitzen und Fragen haben (z. B. "Was mache ich, wenn ich meine ProfiCard verloren habe/ bei einer Kontrolle nicht dabei hatte?), wenden Sie sich bitte an die Großkundenbetreuung der S-Bahn Hamburg (im HVV zuständig für die Betreuung von ProfiCard-Kunden):

HVV-Großkundenbetreuung
S-Bahn Hamburg GmbH
Museumstraße 39
22765 Hamburg
Telefon: 0 40/39 18 - 39 00
Telefax: 0 40/39 18 - 39 23
E-Mail

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