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Die HVV-Garantie

Pünktlich oder Geld zurück

HVV-Garantie

Täglich bringen wir mehr als 2,3 Mio. Menschen auf über 680 Linien in aller Regel pünktlich an ihr Ziel. Dies unterstreichen wir mit einem ganz besonderen Versprechen: "Pünklich oder Geld zurück!"

Sollten Sie also durch unvorhergesehene Störungen Ihr Ziel einmal mehr als 20 Minuten zu spät erreichen, bekommen Sie eine Entschädigung in Höhe von 50% Ihres Fahrpreises. Versprochen!

Geben Sie hier die Details zu der verspäteten Fahrt an, die maximal drei Tage zurück liegen darf. Bitte halten Sie für den folgenden Antrag Ihre persönlichen Daten, Ihre E-Mail-Adresse und die verwendete Fahrkarte bereit. Sie erhalten sofort nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Antrag stellen

Details der HVV-Garantie

Bei Einzelfahrkarten vergüten wir volle 50% des aufgedruckten Fahrpreises. Beträge unter einem Euro werden auf 1 Euro aufgerundet. Bei Zeit-, Tages- oder Gruppenkarten erfolgt die Entschädigung anteilig. Hier wurde jeweils ein durchschnittlicher Fahrpreis pro Fahrt errechnet und zugrunde gelegt. Bei Zeitkarten kann eine Entschädigung so oft erfolgen, bis die Hälfte des tatsächlichen Kaufpreises erreicht ist (bei Monats- und Abokarten je Monat, bei Wochenkarten je Woche gerechnet).

Wir kümmern uns drum!

Sie bekommen von uns einen Buchungsbeleg per E-Mail oder Post mit dem Entschädigungsbetrag und der Buchungsnummer zugesendet, wenn ein Anspruch besteht. Zusammen mit dem ausgedruckten Buchungsbeleg und Ihrer genutzten Fahrkarte können Sie in allen HVV-Servicestellen innerhalb von 3 Monaten Ihren Betrag in bar abholen. Bitte beachten Sie, dass eine Bar-Auszahlung ohne diese beiden Unterlagen leider nicht möglich ist! Bei einem Entschädigungsbetrag von über 5 Euro bringen Sie bitte zusätzlich Ihren Personalausweis mit.

Achtung bei Fahrkartenwechsel: Wenn die Gültigkeit Ihrer Fahrkarte ausläuft und Sie eine neue nur erhalten, wenn Sie ihre alte zurückgeben (z.B. bei ProfiCards), denken Sie bitte daran, Ihren Entschädigungsbetrag vorher einzulösen, da er sonst verfällt. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn die zur beanstandeten Fahrt gehörige Fahrkarte vorgelegt werden kann.

Das sollten Sie wissen

  • Die Verspätung am Fahrziel muss mehr als 20 Minuten betragen. Maßgeblich ist der vorgegebene Fahrplan, der in der Fahrplanauskunft auf www.hvv.de veröffentlicht ist. Bei geplanten und vorab veröffentlichten Abweichungen vom Regelfahrplan (z.B. bei Baumaßnahmen) ist der Sonderfahrplan Grundlage für einen Garantieanspruch.
  • Die Garantie gilt nur für Fahrten mit einer gültigen HVV-Fahrkarte.
  • Bei Gruppenkarten ist die durchschnittliche Mitfahrerzahl bereits eingerechnet, daher kann nur einmal pro Fahrt eine Entschädigung beantragt werden.
  • Mit gültiger Fahrkarte können Sie einen Antrag auch dann stellen, wenn Sie aufgrund eines Fahrtausfalls Ihr Ziel gar nicht erreicht haben. Bei mehreren aufeinander folgenden Fahrtausfällen kann nur ein Fahrtverzicht geltend gemacht werden.
  • Der Anspruch muss innerhalb von drei Kalendertagen nach Vorfallsdatum geltend gemacht werden.
  • Fahrkarten der DB, Ländertickets oder Schönes-Wochenende-Ticket etc. sowie metronom Fahrkarten und Anruf-Sammel-Taxi-Fahrscheine sind von der Entschädigungsleistung leider ausgeschlossen, ebenso Angebote von switchh Partnern.
  • Sollten sich Ihre Angaben im Antrag als falsch herausstellen, wird die Entschädigung leider abgelehnt. Bei wiederholt fehlerhaften oder nicht nachvollziehbaren Angaben behält sich der HVV vor, den Fahrgast von der HVV-Garantie auszuschließen.
  • Kunden, denen kein Internetanschluss zur Verfügung steht, können Ihren Antrag auch telefonisch unter 040/32 88-48 49 täglich von 7-21 Uhr stellen.