Neben der HVV-Garantie gibt es die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. In der Tabelle haben wir die Unterschiede für Sie zusammengestellt.
| Art | Gesetzliche Fahrgastrechte | HVV-Garantie |
|---|---|---|
| Leistung | gesetzliche Leistung, Rechtsanspruch | freiwillige Leistung, kein Rechtsanspruch |
| Verkehrsmittel | nur bei Eisenbahnverkehren (AKN, Regional- und S-Bahn, nicht U-Bahn) | alle Verkehrsmittel im HVV |
| Anschlussverluste beim Umstieg (Bahn auf Bus und umgekehrt) | nicht abgedeckt | abgedeckt |
| Einzelkarten Verspätung / Entschädigung |
ab 60 Min./25 % des Fahrpreises, ab 120 Min./50 % des Fahrpreises; Beträge unter 4 € werden nicht erstattet. | mehr als 20 Min./50 % des Fahrpreises, mindestens 1 € |
| Zeitkarten Verspätung / Entschädigung |
ab 60 Min./pauschal pro Fahrt 1,50 € (2. Klasse) oder 2,25 € (1. Klasse); Beträge unter 4 € werden nicht erstattet. Verspätungen müssen gesammelt eingereicht werden. | mehr als 20 Min./anteilig je Fahrt, mindestens 1 € |
| Taxikosten | teilweise Erstattung von Taxikosten | Keine Taxikostenerstattung, im Einzelfall entscheidet jedes Verkehrsunternehmen selbst. |
| Anspruch auf Entschädigung | Nur interne Betriebsstörungen, KEINE externen Störungen (z. B. Stau, Unfälle etc.) | ALLE Störungen (z. B. Betriebsstörungen, Stau, Unfälle etc.) |
Eine doppelte Inanspruchnahme von Entschädigungen ist ausgeschlossen.