Hauptnavigation

Die Vorteile der HVV-Garantie

Neben der HVV-Garantie gibt es die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. In der Tabelle haben wir die Unterschiede für Sie zusammengestellt.

Art Gesetzliche Fahrgastrechte HVV-Garantie
Leistung gesetzliche Leistung, Rechtsanspruch freiwillige Leistung, kein Rechtsanspruch
Verkehrsmittel nur bei Eisenbahnverkehren (AKN, Regional- und S-Bahn, nicht U-Bahn) alle Verkehrsmittel im HVV
Anschlussverluste beim Umstieg (Bahn auf Bus und umgekehrt) nicht abgedeckt abgedeckt
Einzelkarten
Verspätung / Entschädigung
ab 60 Min./25 % des Fahrpreises, ab 120 Min./50 % des Fahrpreises; Beträge unter 4 € werden nicht erstattet. mehr als 20 Min./50 % des Fahrpreises, mindestens 1 €
Zeitkarten
Verspätung / Entschädigung
ab 60 Min./pauschal pro Fahrt 1,50 € (2. Klasse) oder 2,25 € (1. Klasse); Beträge unter 4 € werden nicht erstattet. Verspätungen müssen gesammelt eingereicht werden. mehr als 20 Min./anteilig je Fahrt, mindestens 1 €
Taxikosten teilweise Erstattung von Taxikosten Keine Taxikostenerstattung, im Einzelfall entscheidet jedes Verkehrsunternehmen selbst.
Anspruch auf Entschädigung Nur interne Betriebsstörungen, KEINE externen Störungen (z. B. Stau, Unfälle etc.) ALLE Störungen (z. B. Betriebsstörungen, Stau, Unfälle etc.)

Eine doppelte Inanspruchnahme von Entschädigungen ist ausgeschlossen.