Zum Schutz aller ist und bleibt die Maskenpflicht ein zentraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts im ÖPNV. Wer eine enganliegende Mund-Nasen-Bedeckung trägt, unterstützt damit aktiv den Schutz vor Ansteckung, insbesondere dann, wenn kurzzeitig die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist. Gesichtsvisiere sind ausdrücklich nicht erlaubt. Von der Pflicht ausgenommen sind nur Kinder unter sieben Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Tipp: Die Hamburger Hochbahn hat übrigens einen interessanten Blogbeitrag zum Thema "Maskenpflicht" veröffentlicht.