- Monatskarten-Aktion von Juni bis August
- gültig für eine Person im hvv Gesamtnetz (594,81 KB)
- bundesweit im Nahverkehr nutzbar
hvv Mobilitätskarte
Aktuelle Sonderregelung für Geflüchtete aus der Ukraine
Die derzeitigen Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine haben wir hier zusammengestellt.
Fahrkarte für Geflüchtete auf Hamburger Stadtgebiet
Die hvv Mobilitätskarte wird verbindlich an registrierte und Hamburg zugewiesene Geflüchtete bei der Erstregistrierung in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) ausgegeben. Dies erfolgt ausschließlich in den Verwaltungsaußenstellen Hamburgs.
Mit der hvv Mobilitätskarte kannst du bspw. Behörden und Ärzte oder Sprachkurse und Informationsveranstaltungen erreichen und grundsätzlich mobil sein.
Sie gilt ab Ausstellungstag für beliebig viele Fahrten im Bereich Hamburg AB. Die Kosten werden automatisch von deinem Taschengeld abgezogen.
Mobilitätskarte für Geflüchtete | 1 Monat | 4 Monate |
Kind (6-17 Jahre) | 15,37 € | 61,48 € |
Erwachsene Person | 30,73 € | 122,92 € |
Zusatznutzen, wie z. B. die Mitnahme weiterer Personen und die unentgeltliche Nutzung des Gesamtnetzes am Wochenende, sind in dieser Karte nicht enthalten.
Mit dem Verlassen der Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) oder dem Leistungsbezug nach SGB II oder XII musst du die hvv Mobilitätskarte abgeben und ab diesem Zeitpunkt reguläre hvv Fahrkarten kaufen.
Fahrkarten für Geflüchtete in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Geflüchtete, die in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein leben, erhalten die hvv Mobilitätskarte nicht.
Mehr Informationen erhältst du auf den Webseiten der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein oder bei deiner Behörde vor Ort.