Die HVV-Mobilitätskarte wird verbindlich an registrierte und Hamburg zugewiesene Flüchtlinge bei der Erstregistrierung in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) ausgegeben.
Ausgegeben wird diese Karte ausschließlich in den Verwaltungsaußenstellen Hamburgs.
Mit der HVV-Mobilitätskarte können Flüchtlinge bspw. Behörden und Ärzte oder Sprachkurse und Informationsveranstaltungen erreichen und grundsätzlich mobil sein.
Sie gilt ab Ausstellungstag in der Regel drei Monate lang für beliebig viele Fahrten im Bereich Hamburg AB. Die Kosten von monatlich 30,34 € (Erwachsene), bzw. 15,17 € (Kinder 6-17 Jahre) werden automatisch vom Taschengeld abgezogen.
Zusatznutzen, wie z.B. die Mitnahme weiterer Personen und die unentgeltliche Nutzung des Gesamtnetzes am Wochenende sind in dieser Karte nicht enthalten.
Mit dem Verlassen der Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) oder dem Leistungsbezug nach SGB II oder XII muss die HVV-Mobilitätskarte abgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt sind reguläre HVV-Fahrkarten zu erwerben.