Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, muss mit Inkrafttreten der aktualisierten Verordnungen der Länder eine medizinische Maske tragen. In Hamburg gilt die Verordnung seit 22.01.2021 (Freitag). Community-Masken aus Stoff bzw. Tücher und Schals reichen dann nicht mehr aus.
Zu den vorgeschriebenen medizinischen Masken zählen OP-Masken (in der Regel weiß-blau), aber auch Masken der Standards KN95/N95 und FFP2.
Die Maskenpflicht gilt in allen HVV-Verkehrsmitteln und dem fahrkartenpflichtigen Bereich der Haltestellen.