Im öffentlichen Nahverkehr besteht in Hamburg wie auch im niedersächsischen Verbundgebiet des hvv die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (medizinische Masken der Standards FFP2/FFP3- sowie KN95/N95) bzw. von Masken mit FFP2-entsprechendem Standard.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Personen ab 14 Jahren. Bei Fahrgästen zwischen 6 und 13 Jahren (bis zum 14. Geburtstag) genügt weiterhin eine OP-Maske als medizinische Maske, in Niedersachsen für diese Altersgruppe eine Alltagsmaske.
In Schleswig-Holstein besteht die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische (OP-)Maske zu tragen. Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.