Die HVV-Garantie kann im Fall einer Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die jeweils aktuell gültigen Fahrplanzeiten und Anschlüsse, die in der Fahrplanauskunft unter hvv.de veröffentlicht sind. Bei geplanten und vorab veröffentlichten Abweichungen vom Regelfahrplan (z.B. bei Baumaßnahmen) ist der Sonderfahrplan Grundlage für einen Garantieanspruch.
Die Inanspruchnahme der Garantie ist an eine tatsächliche Fahrt im Gebiet des HVV mit U-, S-, A-Bahn, Regionalverkehrszügen, Bus oder Schiff gebunden. Wird eine geplante Fahrt vom Betreiber außerplanmäßig nicht geleistet, kann die Garantie ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Angebote von hvv switch Partnern sind von der Entschädigung ausgeschlossen.
Die Meldung einer Verspätung muss innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Vorfallsdatum erfolgen. Für die Auszahlung einer Entschädigung ist die Vorlage einer gültigen HVV-Fahrkarte für die bemängelte Fahrt erforderlich.