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Für Hamburg und Umgebung

Ab 20.03.: Maskenpflicht im hvv bleibt, 3G-Pflicht entfällt

Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) entfällt ab 20. März 2022 die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Das heißt: Wer den hvv nutzt, muss dann seinen Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachweisen. 

Die Maskenpflicht im hvv hingegen bleibt gemäß den jeweiligen Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorerst unverändert bestehen.  

Demnach gilt im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg wie auch im niedersächsischen Verbundgebiet des hvv weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Masken der Standards FFP2/FFP3- sowie KN95/N95) bzw. von Masken mit FFP2-entsprechendem Standard. 

In Schleswig-Holstein besteht die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische (OP-)Maske zu tragen. Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen.   

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. 

Verbindlich sind die Bestimmungen der jeweiligen Länderverordnungen. Die Rechtslage kann sich aufgrund neuer Erlasse und Verfügungen der Länder kurzfristig ändern. 

Hier finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen zur Maskenpflicht im hvv.