Im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die Verpflichtung, bis 2022 verbindlich aufzuzeigen, wie eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden soll, und dies mit Maßnahmen zu hinterlegen. Zielgruppe sind in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen.
Der barrierefreie Ausbau der Schnellbahnhaltestellen im hvv wird 2022 fast abgeschlossen sein. Aktuell sind über 89 % der U-Bahn- und S-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut.
Mit Blick auf die Gestaltung von Bushaltestellen wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Behindertenvertreterinnen und -vertretern ein Leitfaden erstellt. Schritt für Schritt sollen nun die Haltestellen nach diesen Kriterien umgestaltet werden.
Die Information über das Angebot des ÖPNV ist gerade für sensorisch oder körperlich eingeschränkte Menschen sehr bedeutend. Ein wichtiger Grundsatz ist dabei, jede relevante Information über zwei Sinne zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Information vor der Fahrt über die Webseite, die App oder auch per Telefon genauso wichtig wie die Information während der Fahrt, etwa an Haltestellen und in den Fahrzeugen. Für die Erstellung von Leitlinien zu diesem Thema tritt – analog zu den Leitlinien für Bushaltestellen – ebenfalls eine Arbeitsgruppe regelmäßig zusammen, in der Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten- und Senioren-Verbände ihre Wünsche und Möglichkeiten einbringen.