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Wir bringen dich hin

Umschalten zwischen Abfahrt und Ankunft

Für Hamburg und Umgebung

Nutzungsbedingungen Schnittstelle (Geofox-API)

Der Nutzer beabsichtigt, eine benutzerfreundliche, für potenzielle und tatsächliche Fahrgäste leicht zugängliche und kostenfreie Fahrplanauskunft für den Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) einzurichten. Die Fahrplanauskunft soll dabei grundsätzlich in elektronischer Form für stationäre und mobile Endgeräte eingerichtet werden. Dabei soll dem Nutzer die Einrichtung der Fahrplanauskunft obliegen, der HOCHBAHN allein die Zurverfügungstellung der hierfür erforderlichen Schnittstellen.

I. Gegenstand der Bedingungen

Die HOCHBAHN stellt dem Nutzer in ihrer Funktion als zentrales Verkehrsunternehmen Schnittstellen unentgeltlich zur Verfügung. Dem Nutzer werden über die Schnittstellen die Inhalte zur Verfügung gestellt, auf denen der hvv Tarif gültig ist. Einzelheiten sind in Ziff. II. dieser Bedingungen genannt.

Der Nutzer verwendet diese Schnittstellen und die über sie übermittelten Inhalte zur Erstellung, Erweiterung oder Pflege einer Fahrplanauskunft, die den potenziellen und tatsächlichen Fahrgästen des hvv kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Dabei ist auch eine Verknüpfung mit anderen kostenpflichtigen Angeboten – z. B. die Bereitstellung der Fahrplanauskunft über eine kostenpflichtige App – (verdeckte Kostenpflichtigkeit) untersagt. Einzelheiten sind in Ziff. III. dieser Bedingungen genannt.

II. Leistungen der HOCHBAHN

Die HOCHBAHN stellt dem Nutzer kostenfrei eine GTI-Schnittstelle zur Verfügung, über die folgende Inhalte abrufbar sind:

  • Verbindungsauskunft mit Tarif,

  • Start-/Ziel-Verifizierung,

  • Abfahrtsmonitor,

  • Echtzeitdaten,

  • Fahrtverlauf,

  • Liste aller Haltestellen mit Geo-Informationen (mit Versionskontrolle),

  • Liste aller Linien (mit Versionskontrolle).

Die Inhalte sind ggf. beschränkt auf den Gültigkeitsbereich des hvv Tarifes.

Außerdem stellt die HOCHBAHN dem Nutzer kostenfrei eine WMS-Schnittstelle zur Verfügung, über die folgende Inhalte abrufbar sind:

  • Linienverläufe mit Liniennamen als Kartenlayer,

  • Haltestellensymbole und -Namen als Kartenlayer.

Die HOCHBAHN steht für eine Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte nicht ein; das gilt auch für die Aktualität der Inhalte, sowie die Verfügbarkeit.

Die Übermittlung der Inhalte durch die HOCHBAHN erfolgt in elektronischer Form nach den Regeln der Technik. Die Anzahl der Abfragen über die Schnittstellen und das dabei jeweils angeforderte Datenvolumen werden im Sinne eines sparsamen Ressourceneinsatzes limitiert.

III. Begrenzungen des Nutzungsrechts

Die HOCHBAHN räumt dem Nutzer ein einfaches, weltweites Nutzungsrecht an den über die in Ziff. II. genannten Schnittstellen übermittelten Inhalten ein.

Der Nutzer darf die ihm überlassenen Inhalte ausschließlich zum Zwecke der unentgeltlichen Fahrplanauskunft für Endkunden nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Kosten für die Nutzung der Fahrplanauskunft dürfen weder unmittelbar noch mittelbar erhoben werden.

Die Weitergabe der durch die HOCHBAHN übermittelten Inhalte an Dritte und die Einräumung entsprechender (Unter-)Nutzungsrechte zu Gunsten dieser Dritten ist dem Nutzer grundsätzlich nicht gestattet. Sollte eine Weitergabe und die Einräumung entsprechender (Unter-)Nutzungsrechte zur Erstellung der Fahrplanauskunft ausnahmsweise erforderlich sein, so hat der Nutzer vorher die schriftliche Zustimmung der HOCHBAHN einzuholen. Im Falle einer Zustimmung der HOCHBAHN hat der Nutzer dem Dritten durch eine schriftliche Vereinbarung die Verpflichtung nach vorstehendem Satz 1 und 2 (schriftliches Zustimmungserfordernis der HOCHBAHN) entsprechend aufzuerlegen.

Soweit aus einer Schnittstellenbeschreibung oder damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Regelungswerken weitergehende oder abweichende Nutzungsrechte folgen, finden diese nur Anwendung, wenn, soweit und solange dies zwingend durch gesetzliche Vorgaben, vertragliche Verpflichtungen der HOCHBAHN oder andere rechtliche Regelungen zwingend erforderlich ist. Soweit rechtlich möglich, hat auch in diesem Fall eine Auslegung im Sinne dieser Bedingungen zu erfolgen.

IV. Anforderungen an die Fahrplanauskunft

Der Nutzer prüft die ihm übermittelten Inhalte. Sollte er dabei Mängel an den ihm übermittelten Inhalten feststellen, so ist er verpflichtet, die bemängelten Inhalte dokumentiert an die HOCHBAHN zu übergeben. Der Nutzer hat unter keinem Gesichtspunkt einen Anspruch auf eine bestimmte Qualität der Inhalte oder auf deren Plausibilität. Die Fahrplanauskunft des Nutzers hat vor allem hinsichtlich der Punkte Auskunftsqualität, Aktualität und Darstellung den folgenden Anforderungen zu genügen:

  • In den über die Fahrplanauskunft angegebenen Fahrtempfehlungen müssen sämtliche übermittelten Inhalte korrekt wiedergegeben werden soweit diese vorliegen und verwendet werden. Dies betrifft z. B. Inhalte zur Flügelung bzw. Vereinigung von Zügen, zu Linienwechseln (Anschluss mit Sitzenbleiben im Fahrzeug), zu Ringlinien, zu Stichfahrten, Fußnoten, Störungsmeldungen etc.

  • Auf der Ergebnisseite der Fahrplanauskunft muss stets ein gut sichtbarer Link zur Auskunfts- und Vertriebsplattform des hvv im Internet (www.hvv.de) angeboten werden.

  • Die Fahrplanauskunft darf nur für die abgefragte Zeit gültige Verbindungen ausgeben. Es ist sicherzustellen, dass bei jeder Abfrage aktuelle Inhalte über die Schnittstelle bezogen werden, soweit diese verfügbar ist. Dabei hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass die Serverlast möglichst gering gehalten wird.

  • Die im hvv geltenden Darstellungen von Linien, Symbolen, Kennzeichen, Piktogrammen etc. sind entsprechend zu verwenden. Hierfür ist ein gegebenenfalls vorhandener standardisierter Webservice zu verwenden.

  • An geeigneter Stelle der Fahrplanauskunft und/oder der die Fahrplanauskunft anbietenden Seite sind die auf Seiten des Nutzers an dem Service Beteiligten anzugeben und ein Hinweis auf die Herkunft der Inhalte und Fahrplanauskunft anzubringen.

V. Geheimhaltung

Der Nutzer verpflichtet sich, über alle ihm aus der Nutzung der Schnittstellen zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Dem Nutzer bekannt gewordene Fehler in Programm- und Datenstrukturen sind ebenfalls vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Nutzung der Schnittstellen.

VI. Haftung

Eine Haftung der HOCHBAHN und der von ihr vertretenen Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies betrifft insbesondere die Richtigkeit der übermittelten Daten sowie die Verfügbarkeit der Schnittstellen. Es besteht auch kein Anspruch auf Zugang zu Schnittstellen seitens des Nutzers. Der Zugang zu Schnittstellen kann zudem aus Kapazitätsgründen beschränkt sein.

Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Nutzer hat bei Auskünften unter Verwendung der überlassenen Inhalte grundsätzlich den Zusatz „ohne Gewähr“ anzugeben. Die Parteien stellen sich im Falle einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer Pflichtverletzung der jeweils anderen Partei von Ansprüchen Dritter wechselseitig frei.

VII. Nutzungsdauer

Das Nutzungsrecht des Nutzers gilt unbefristet. Es kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen durch die HOCHBAHN widerrufen werden. Der Widerruf kann fristlos erfolgen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die Begrenzungen des Nutzungsrechts aus Ziff. III. nicht beachtet und/oder seinen Pflichten aus Ziff. IV. nicht nachkommt.

Nach einem Widerruf hat der Nutzer die ihm durch die HOCHBAHN überlassenen Daten vollständig zu vernichten. Die weitere Verwendung der ihm überlassenen Daten – in welcher Form auch immer – ist ihm nach einem Widerruf untersagt.