Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter hvv.de und hvv-deutschlandticket.de veröffentlichten Webseiten der hvv Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH.
Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel entwickeln und verbessern wir unseren Onlineauftritt kontinuierlich weiter. Dem Ziel eines möglichst barrierefreien Zugangs zu allen Inhalten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um dies zu erreichen, stehen wir im Austausch mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht teils auf einer 2019/2020 durchgeführten Selbstbewertung und teils auf einer Bestandsaufnahme durch damit beauftragter Dienstleister. Ergebnis ist, dass die Webseite mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseite hvv.de setzt sich aus verschiedenen Applikationen zusammen. Diese werden teilweise von der hvv GmbH und teilweise von damit beauftragten Verbundverkehrsunternehmen verantwortet und daher im Folgenden getrennt voneinander betrachtet.
Die hvv Kern-Webseite und meinhvv werden von der Hamburger Verkehrsverbund GmbH bereitgestellt und verantwortet.
Die hvv Kern-Webseite, inklusive Kundenkonto meinhvv, ist technisch und inhaltlich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Inhalt | Anforderung | Barriere | Ausblick |
Technik/ Layout/ Usability | Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA | Im Rahmen des Webseiten-Relaunches haben wir von Oktober 2018 bis Februar 2019 entwicklungsbegleitend nach BITV 2.0 geprüft und in Hinblick auf Barrierefreiheit optimiert.
| Die Webseitentechnik wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt. Aktuell geplante weitere Annäherungen an die Vorgaben nach WCAG 2.1 AA durch die Behebung der folgenden Barrieren:
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Videos | Alternativen für stumme Videos | Videos bei denen relevante Informationen nicht auf der Tonspur verfügbar sind, verfügen derzeit über keine gleichwertige Medienalternative. | hvv.de nutzt bislang die Streaming-Plattform youtube zur Einbindung von Videos auf hvv.de. Die technischen Möglichkeiten der Implementierung eines Alternativmediums oder einer Volltextalternative werden geprüft. |
Videos mit Ton verfügen über Untertitel. | Nahezu alle auf hvv.de eingebundenen Videos verfügen entweder über direkt ins Bild gerenderte Untertitel / Typo-Inserts oder alternativ über eine klar verständliche Sprecher-Tonspur. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die automatisch generierten Untertitel des verwendeten youtube-Players verständlich sind. | Sofern zukünftig produzierte Videos konzeptionell die Tonspur für die Vermittlung relevanter Informationen vorsehen, werden diese mit UT – entweder ins Bild gerendert oder via Player optional zuschaltbar – produziert. | |
Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative | Aktuelle sind keine Videos auf hvv.de publiziert, bei denen eine Audiodeskription mit Informationen zur szenischen Inszenierung für das Verständnis zwingend erforderlich ist. Zudem ist bei den betreffenden Videos der Sprachanteil so hoch, dass eine Audiodeskription ungeeignet oder gar unmöglich ist. Eine Volltext-Alternative steht derzeit aus technischen Gründen nicht zur Verfügung (siehe „Alternativen für stumme Videos“). | In Abhängigkeit von Konzept, Zielgruppe und damit verbundener Kosten-/ Relevanz-Abschätzung sollen neu produzierte Videos grundsätzlich mit Untertiteln und ggf. Audiodeskription produziert werden. | |
Bilder | Verständliche Alternativtexte für Bilder | Verständliche alternative Bildbeschreibungen sind nicht bei allen Bildern hinterlegt. | Neu eingebundene Bilder werden mit einem verständlichen Alternativtext versehen und aktuell publizierte Bilder sukzessive hinsichtlich dieser Anforderung überprüft und ggf. nachgepflegt. |
PDFs | PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA Standard entsprechen | Derzeit sind nicht alle PDFs gemäß des Standards WCAG 2.1 vollumfänglich barrierefrei. | In Abhängigkeit von einer Kosten-/ Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen neue PDF-Dateien möglichst barrierefrei erstellt werden. Ältere Publikationen werden sukzessive nachgezogen. |
Die Fahrplanauskunft ist eine externe Applikation, die von der Hamburger Hochbahn AG bereitgestellt und verantwortet wird.
Die Fahrplanauskunft mit den Bestandteilen Start-Ziel-Eingabe, Suchergebnisse, Ergänzungen für Gruppen und Zeitkarteninhaber, Delfi-Auskunft und Aufzugskarte ist technisch und inhaltlich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Inhalt | Anforderung | Barriere | Ausblick |
Technik/ Layout/ Usability | Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA | Die Fahrplanauskunft ist im Zuge eines BITV-Tests durch die DIAS GmbH von Oktober 2018 bis Februar 2019 getestet und anschließend in Hinblick auf Barrierefreiheit optimiert worden. 2020 wurden die Bestandteilen Start-Ziel-Eingabe, Suchergebnisse, Ergänzungen für Gruppen und Zeitkarteninhaber, Delfi-Auskunft und Aufzugskarte erneut einem Barrierefreiheitstest unterzogen. Die dort automatisiert erzeugten Handlungsfelder wurden sofort behoben. An drei Stellen wurde auf die Behebung aufgezeigter Probleme bewusst verzichtet:
| Die Fahrplanauskunft wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt. |
PDFs | PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA Standard entsprechen | Derzeit sind PDFs, die im Modul Haltestellenaushang durch den Nutzer dynamisch erzeugt werden können, nicht gemäß des Standards WCAG 2.1 AA vollumfänglich barrierefrei. Dies gilt auch bei den PDF-Dateien, die in der Rubrik „Aktuelle Meldungen“ und im Modul Linienfahrplan angezeigt werden. | In Abhängigkeit von einer Kosten-/Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen alle erzeugbaren PDF-Dateien sukzessive auf eine barrierefreie Darstellung umgestellt werden. |
Der Onlineshop ist eine eigenständige Applikation, die von der Hamburger Hochbahn AG bereitgestellt und verantwortet wird.
Der Onlineshop mit seinem Bestellprozess sowie der Verwaltung von persönlichen Daten und Zahlungsmittel unter shop.hvv.de ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich gestaltet.
Inhalt | Anforderung | Barriere | Ausblick |
Technik/ Layout/ Usability | Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA | Ergebnis des durchgeführten Barrierefreiheitstests ist, dass einzelne Kriterien der WCAG 2.1 AA derzeit noch nicht erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere die folgende Erfolgskriterien:
| Die Technik des Onlineshop wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt. Aktuell geplante weitere Annäherungen an die Vorgaben nach WCAG 2.1 AA: Formulare und Tabellen sollen sukzessive barrierefrei verfügbar gemacht werden. |
PDFs | PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA Standard entsprechen | Derzeit sind PDFs, die beim Fahrkartenkauf und im Modul "Bestellhistorie Onlineshop" durch den Nutzer dynamisch erzeugt werden können, nicht gemäß des Standards WCAG 2.1 AA vollumfänglich barrierefrei. | In Abhängigkeit von einer Kosten-/Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen alle erzeugbaren PDF-Dateien sukzessive auf eine barrierefreie Darstellung umgestellt werden. |
Das Kontakt-Formular ist eine eigenständige Applikation, das von der Hamburger Verkehrsverbund GmbH bereitgestellt und verantwortet wird.
Kontakt-Formular
Inhalt | Anforderung | Barriere | Ausblick |
Technik/ Layout/ Usability | Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA |
| Das Kontaktformular wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt. |
Das meinhvv Kundenkonto für die Kunden der HOCHBAHN ist eine externe Applikation, die von der Hamburger Hochbahn AG bereitgestellt und verantwortet wird.
Diese umfasst einen Abo-Online-Bestellprozess sowie die Verwaltung von persönlichen Daten und Verträgen inkl. der folgenden vertragsspezifischen Prozesse:
- Bestellung einer Ersatzkarte
- Zahlerwechsel
- Kündigung
- Produktwechsel
- Rechnungseinsicht
- Einsicht gekaufter Fahrkarten über die Kauffunktion unter abo2.hvv.de
Ergebnis des durchgeführten Barrierefreiheitstests ist, dass das meinhvv Kundenkonto für die Kunden der HOCHBAHN aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich gestaltet ist.
Grundsätzlich ist die Applikation nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA barrierefrei, mit Ausnahme des folgenden Erfolgskriteriums:
Inhalt | Anforderung | Barriere | Ausblick |
PDFs | PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA Standard entsprechen | Die Printticket-PDFs sind gemäß des Standards WCAG 2.1 nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Printtickets werden in der Bestellung und im Ersatzkartenprozess erstellt, damit der Kunde übergangsweise den hvv nutzen kann, bis seine endgültige hvv Card bei ihm eingetroffen ist. | In Abhängigkeit von einer Kosten-/Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen alle erzeugbaren PDF-Dateien sukzessive auf eine barrierefreie Darstellung umgestellt werden bzw. wird an Prozessen gearbeitet, die die Ausgabe der Printticket PDF´s zukünftig ablösen bzw. reduzieren sollen. |
Informationen zur Barrierefreiheit
Die folgenden Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die Webapplikation RIDE Abo.
Die S-Bahn Hamburg ist bemüht, ihre digitalen Anwendungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen; kurz BFSG) und der BFSGV (Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) barrierefrei zugänglich zu machen.
Damit möchte die Deutsche Bahn ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als größter Mobilitätsdienstleister in Deutschland sicherstellen, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu unseren Informationen und digitalen Dienstleistungen haben.
Als technische Anforderungen zur Barrierefreiheit streben wir gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die aktuelle WCAG-Richtlinie in der Version 2.2., Konformitätsstufe AA an.
Webapplikation RIDE zum Verwalten von Job- und Klimaticket Abonnements, sowie Deutschlandsemestertickets
Über die Webapplikation RIDE können Nutzende Job- und Klimaticket Abonnements bei ihren Arbeitgebern beantragen und bestellen. Weiter können die Nutzenden ihre Tickets abrufen und in der Webansicht anzeigen oder in der Apple und Google Wallet abspeichern. Die Nutzenden können außerdem ihr Abonnement kündigen, noch nicht begonnene Abonnements stornieren, sowie ihren Account löschen.
Über RIDE erfolgt ebenso die Ausgabe der Deutschlandsemestertickets. So können Studierende ihr Ticket für das jeweilige Semester digital anzeigen lassen oder in der Apple- bzw. Google Wallet abspeichern.
Die Webapplikation RIDE wurde auf Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der BFSGV geprüft. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurden die folgenden Schritte unternommen:
- Die Farbgebung der Anwendung wurde angepasst, um den Kontrast zu erhöhen und bessere Lesbarkeit zu gewährleisten
- Im HTML Text wurden Anpassungen vorgenommen damit Screenreader die Seiteninhalte korrekt und verständlich wiedergeben können
Die Webapplikation RIDE erfüllt somit die Kriterien der Barrierefreiheit gemäß der EN 301 549 sowie der aktuellen WCAG, Konformitätsstufe AA.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes
Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail
Kontaktangaben für Feedback
Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte
Die Informationen wurden zuletzt am 20.06.2025 aktualisiert.
Zur Erstellung von verschiedenen Formularen (z. B. im Rahmen von Umfragen oder Marketingkampagnen) kommt das Tool "Formcentric" (vormals "Monday Webforms") zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein Standard-Produkt, das nicht in allen Belangen angepasst werden kann.
Die Barrierefreiheitsprüfung hat ergeben, dass mit "Formcentric" (vormals "Monday Webforms") erstellte Formulare auf hvv.de gemäß den Kriterien der WCAG 2.1 AA nahezu vollständig barrierefrei nutzbar sind. Es kommt laut Prüfergebnis lediglich bei einigen Eingabefeldern zu „Broken ARIA references“. Diese werden kontinuierlich rückgebaut.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 22.09.2023 überprüft.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.hvv.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
Kontaktmöglichkeiten:
Postalisch unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden sie hier.