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Für Hamburg und Umgebung

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter hvv.de und hvv-deutschlandticket.de veröffentlichten Webseiten der hvv Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel entwickeln und verbessern wir unseren Onlineauftritt kontinuierlich weiter. Dem Ziel eines möglichst barrierefreien Zugangs zu allen Inhalten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um dies zu erreichen, stehen wir im Austausch mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht teils auf einer 2019/2020 durchgeführten Selbstbewertung und teils auf einer Bestandsaufnahme durch damit beauftragter Dienstleister. Ergebnis ist, dass die Webseite mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite hvv.de setzt sich aus verschiedenen Applikationen zusammen. Diese werden teilweise von der hvv GmbH und teilweise von damit beauftragten Verbundverkehrsunternehmen verantwortet und daher im Folgenden getrennt voneinander betrachtet.

Die hvv Kern-Webseite und meinhvv werden von der Hamburger Verkehrsverbund GmbH bereitgestellt und verantwortet.

Die hvv Kern-Webseite, inklusive Kundenkonto meinhvv, ist technisch und inhaltlich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Inhalt

Anforderung

Barriere

Ausblick

Technik/ Layout/ Usability

Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA

Im Rahmen des Webseiten-Relaunches haben wir von Oktober 2018 bis Februar 2019 entwicklungs­be­gleitend nach BITV 2.0 geprüft und in Hinblick auf Barriere­freiheit optimiert.
Dennoch werden einzelne Kriterien der WCAG 2.1 AA derzeit noch nicht erfüllt und zum Teil wurde auf die Behebung aufgezeigter Probleme bewusst verzichtet:

  • Um ein optimales Kontrastverhältnis für Seheingeschränkte sicherzustellen, wurde eigens ein Schwarz-Weiß-Modus auf hvv.de implementiert. Daher sind Kontrast­fehler in der Standard-Ansicht nicht zu berück­sichtigen. Karten und mehrfarbige Diagramme werden nicht schwarz-weiß dargestellt, da sich hierdurch das Kontrast­verhältnis eher verschlechtern würde.
  • Die unsichtbaren Links „Zur Schnellauskunft springen“ / „Zum Inhalt springen“ sind beabsichtigt, da sie lediglich für Blinde einen Mehr­wert bieten, für Sehende die Erfahrung dagegen verschlechtern.
  • Fehlermeldungen, die die Nutzung oder Hinweise zur Nutzung von JavaScript beanstanden sind unumgänglich. JavaScript wird benötigt, damit die hvv Webseite technisch einwandfrei genutzt werden kann.
  • Es wird beanstandet, dass auf der Seite „meinhvv“ ein Link auf die identische Seite platziert ist. Bei meinhvv handelt es sich um eine sogenannte Single-Page-Applikation, also eine Anwendung auf einer einzigen Seite. Der bean­standete Link funktioniert korrekt – er zeigt nur auf einen initial unsichtbaren Teil der Seite („Passwort Vergessen“-Funktion).
  • Es werden doppelte und somit redundante Verlinkungen auf hvv.de beanstandet. Diese entstehen durch die Nutzung einer sogenannten „Breadcrumb“. Dabei handelt es sich um eine auf Unterseiten zum Einsatz kommende zusätzliche Navigation, die die Nutzer­orien­tierung erleichtert, indem sie den kompletten Navigations­pfad zeigt. Da diese Orientierungs­hilfe bzw. doppelte Navigations­möglichkeit zur Verbesserung der  Nutzungs­erfahrung beiträgt, handelt es sich nicht um einen Fehler.
  • Die Fehlermeldung „Redundant title text“ wird z. B. im Zusammenhang mit den Pfeilen des Datums­pickers der Schnellsuche auf der Startseite beanstandet. Die alternative Beschreibung, die allgemeingültig am mehrfach verwendeten Element hinterlegt wurde, ist beabsichtigt, korrekt und somit in dieser Form gewünscht.

Die Webseitentechnik wird kontinuierlich in Hinblick auf Barriere­freiheit weiter­ent­wickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt.

Aktuell geplante weitere Annäherungen an die Vorgaben nach WCAG 2.1 AA durch die Behebung der folgenden Barrieren: 

  • meinhvv Registrierung: Es kommt zu einer Warnung "Broken ARIA reference", da im Hintergrund eine Verknüpfung nicht korrekt ist.

Videos

Alternativen für stumme Videos

Videos bei denen  relevante Informationen nicht auf der Tonspur verfügbar sind, verfügen derzeit über keine gleichwertige Medien­alternative.

hvv.de nutzt bislang die Streaming-Plattform youtube zur Einbindung von Videos auf hvv.de. Die technischen Möglich­keiten der Implemen­tierung eines Alternativ­mediums oder einer Volltext­alternative werden geprüft.

Videos mit Ton verfügen über Untertitel.



Nahezu alle auf hvv.de eingebundenen Videos verfügen entweder über direkt ins Bild gerenderte Untertitel / Typo-Inserts oder alternativ über eine klar verständliche Sprecher-Tonspur. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die automatisch generierten Untertitel des verwendeten youtube-Players verständlich sind.

Sofern zukünftig produzierte Videos konzeptionell die Tonspur für die Vermittlung relevanter Informationen vorsehen, werden diese mit UT – entweder ins Bild gerendert oder via Player optional zuschaltbar – produziert.

Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative

Aktuelle sind keine Videos auf hvv.de publiziert, bei denen eine Audio­deskription mit Informationen zur szenischen Inszenierung für das Verständnis zwingend erforderlich ist. Zudem ist bei den betreffenden Videos der Sprachanteil so hoch, dass eine Audio­deskription ungeeignet oder gar unmöglich ist. Eine Volltext-Alternative steht derzeit aus technischen Gründen nicht zur Verfügung (siehe „Alternativen für stumme Videos“).

In Abhängigkeit von Konzept, Zielgruppe und damit verbundener Kosten-/ Relevanz-Abschätzung sollen neu produzierte Videos grundsätzlich mit Untertiteln und ggf. Audiodeskription produziert werden.

Bilder

Verständliche Alternativtexte für Bilder

Verständliche alternative Bild­beschreibungen sind nicht bei allen Bildern hinterlegt.

Neu eingebundene Bilder werden mit einem verständlichen Alternativ­text versehen und aktuell publizierte Bilder sukzessive hinsichtlich dieser Anforderung überprüft und ggf. nachgepflegt.

PDFs

PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA  Standard entsprechen

Derzeit sind nicht alle PDFs gemäß des Standards WCAG 2.1 vollumfänglich barrierefrei.

In Abhängigkeit von einer Kosten-/ Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen neue PDF-Dateien möglichst barrierefrei erstellt werden. Ältere Publikationen werden sukzessive nachgezogen.

Die Fahrplanauskunft ist eine externe Applikation, die von der Hamburger Hochbahn AG bereitgestellt und verantwortet wird.

Die Fahrplanauskunft mit den Bestandteilen Start-Ziel-Eingabe, Suchergebnisse, Ergänzungen für Gruppen und Zeitkarteninhaber, Delfi-Auskunft und Aufzugskarte ist technisch und inhaltlich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Inhalt

Anforderung

Barriere

Ausblick

Technik/ Layout/ Usability

Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA

Die Fahrplanauskunft ist im Zuge eines BITV-Tests durch die DIAS GmbH von Oktober 2018 bis Februar 2019 getestet und anschließend in Hinblick auf Barrierefreiheit optimiert worden. 2020 wurden die Bestandteilen Start-Ziel-Eingabe, Suchergebnisse, Ergänzungen für Gruppen und Zeitkarteninhaber, Delfi-Auskunft und Aufzugskarte erneut einem Barrierefreiheitstest unterzogen. Die dort automatisiert erzeugten Handlungsfelder wurden sofort behoben. An drei Stellen wurde auf die Behebung aufgezeigter Probleme bewusst verzichtet:

  1. Bei der Datumsauswahl haben nicht ausgewählte Tage wenig Kontrast. Dieses ist aber gewollt, damit das ausgewählte Datum besser zu erkennen ist.
  2. Ein einzelnes Linienlogo hat zu wenig Kontrast. Dieses Linienlogo hat aber einen sehr großen Bekanntheitsgrad, so dass dieses Logo aus Kundensicht nicht geändert werden sollte.
  3. Die Pünktlichkeitsanzeige „+0“ bei der Verbindungsauskunft ist kontrastarm. Für den Kunden relevante Verspätungsangaben wie zum Beispiel „+1“ sind hierdurch aber besser zu unterscheiden.

Die Fahrplanauskunft wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt.

PDFs

PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA  Standard entsprechen

Derzeit sind PDFs, die im Modul Haltestellenaushang durch den Nutzer dynamisch erzeugt werden können, nicht gemäß des Standards WCAG 2.1 AA vollumfänglich barrierefrei. Dies gilt auch bei den PDF-Dateien, die in der Rubrik „Aktuelle Meldungen“ und im Modul Linienfahrplan angezeigt werden.

In Abhängigkeit von einer Kosten-/Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen alle erzeugbaren PDF-Dateien sukzessive auf eine barrierefreie Darstellung umgestellt werden.

Der Onlineshop ist eine eigenständige Applikation, die von der Hamburger Hochbahn AG bereitgestellt und verantwortet wird.

Der Onlineshop mit seinem Bestellprozess sowie der Verwaltung von persönlichen Daten und Zahlungsmittel unter shop.hvv.de ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich gestaltet.

Inhalt

Anforderung

Barriere

Ausblick

Technik/ Layout/ Usability

Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA

Ergebnis des durchgeführten Barrierefreiheitstests ist, dass einzelne Kriterien der WCAG 2.1 AA derzeit noch nicht erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere die folgende Erfolgskriterien:

  • Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient.
  • Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung.
  • Der Zweck jedes Links kann durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden, außer in Fällen, in denen der Zweck des Links mehrdeutig für Benutzer im Allgemeinen wäre.
  • Überschriften und Labels beschreiben ein Thema oder einen Zweck.
  • Wenn der Inhalt eine Eingabe durch den Benutzer verlangt, werden Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen bereitgestellt.

Die Technik des Onlineshop wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt.

Aktuell geplante weitere Annäherungen an die Vorgaben nach WCAG 2.1 AA: Formulare und Tabellen sollen sukzessive barrierefrei verfügbar gemacht werden.

PDFs

PDF-Dokumente müssen dem WCAG 2.1 AA  Standard entsprechen



Derzeit sind PDFs, die beim Fahrkartenkauf und im Modul "Bestellhistorie Onlineshop" durch den Nutzer dynamisch erzeugt werden können, nicht gemäß des Standards WCAG 2.1 AA vollumfänglich barrierefrei.

In Abhängigkeit von einer Kosten-/Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen alle erzeugbaren PDF-Dateien sukzessive auf eine barrierefreie Darstellung umgestellt werden.

Das Kontakt-Formular ist eine eigenständige Applikation, das von der Hamburger Verkehrsverbund GmbH bereitgestellt und verantwortet wird.

Kontakt-Formular

Inhalt

Anforderung

Barriere

Ausblick

Technik/ Layout/ Usability

Erfüllung der sich aus dem WCAG 2.1 Standard ergebenden Vorgaben der Kategorie AA

  • Beschriftungen und Fehlermeldungen für einzelne Formularfelder werden aktuell von Vorlese-Software (Screen Reader) teilweise nicht korrekt zugeordnet.
  • Pflichtfelder sind derzeit nur optisch gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung wird von Vorlese-Software nicht erkannt und im Nachhinein als Fehlermeldung ausgegeben.
  • Für einige Schaltflächensymbole wird aktuell keine vorlesbare Bezeichnung geliefert.
  • Sofern beim Ausfüllen des Formulars Fehler auftreten, wird der Fokus der Nutzereingabe nicht automatisch auf das fehlerhafte Feld gelenkt.
Das Kontaktformular wird kontinuierlich in Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt und die bekannten Defizite – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – sukzessive abgestellt.

Das meinhvv Kundenkonto für die Kunden der HOCHBAHN ist eine externe Applikation, die von der Hamburger Hochbahn AG bereitgestellt und verantwortet wird.

Diese umfasst einen Abo-Online-Bestellprozess sowie die Verwaltung von persönlichen Daten und Verträgen inkl. der  folgenden vertragsspezifischen Prozesse:

  • Bestellung einer Ersatzkarte
  • Zahlerwechsel
  • Kündigung
  • Produktwechsel
  • Rechnungseinsicht
  • Einsicht gekaufter Fahrkarten über die Kauffunktion unter abo2.hvv.de

Ergebnis des durchgeführten Barrierefreiheitstests ist,  dass das meinhvv Kundenkonto für die Kunden der HOCHBAHN aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich gestaltet ist. 

Grundsätzlich ist die Applikation nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA barrierefrei, mit Ausnahme des folgenden Erfolgskriteriums:

Inhalt

Anforderung

Barriere

Ausblick

PDFs

PDF-Dokumente 
müssen dem 
WCAG 2.1 AA 
Standard entsprechen

Die Printticket-PDFs  sind gemäß des Standards WCAG 2.1 nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Printtickets werden in der Bestellung und im Ersatzkartenprozess erstellt, damit der Kunde übergangsweise den hvv nutzen kann, bis seine endgültige hvv Card bei ihm eingetroffen ist.
 

In Abhängigkeit von einer Kosten-/Relevanzabschätzung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sollen alle erzeugbaren PDF-Dateien sukzessive auf eine barrierefreie Darstellung umgestellt werden bzw. wird an Prozessen gearbeitet, die die Ausgabe der Printticket PDF´s zukünftig ablösen bzw. reduzieren sollen.

Zur Erstellung von verschiedenen Formularen (z. B. im Rahmen von Umfragen oder Marketingkampagnen) kommt das Tool "Formcentric" (vormals "Monday Webforms") zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein Standard-Produkt, das nicht in allen Belangen angepasst werden kann.

Die Barrierefreiheitsprüfung hat ergeben, dass mit "Formcentric" (vormals "Monday Webforms") erstellte Formulare auf hvv.de gemäß den Kriterien der WCAG 2.1 AA nahezu vollständig barrierefrei nutzbar sind. Es kommt laut Prüfergebnis lediglich bei einigen Eingabefeldern zu „Broken ARIA references“. Diese werden kontinuierlich rückgebaut.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 22.09.2023 überprüft.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.hvv.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg

Kontaktmöglichkeiten:
Postalisch unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail.

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden sie hier.