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Für Hamburg und Umgebung

Scooter

Elektromobil (drei oder vier Räder)

Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können. Diese werden überwiegend von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt. 

Die Mitnahme von Elektromobilen in den Schnellbahnen des hvv ist möglich. Für die Mitnahme von Elektromobilen in den Regionalbahnen gelten die unternehmensspezifischen Regelungen. Bei Fragen dazu wende dich bitte an das jeweilige Verkehrsunternehmen.

Die Mitnahme von Elektromobilen auf den Fähren des hvv ist dort möglich, wo die Anleger barrierfrei gestaltet sind. Die Anleger Cranz, Neuenfelde und Steinwerder entsprechend diesen Kriterien nicht.

Nutzer von Elektromobilen müssen für die Mitnahme in den Bussen bestimmte Nachweise mitführen, die den Busfahrerinnen, den Busfahrern oder dem Prüfpersonal auf Verlangen vorzuzeigen sind:

  • Eine gültige Fahrkarte.
  • Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil übernommen hat.
  • Das Elektromobil muss vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet sein.

Der Bus muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit ein Elektromobil mitgenommen werden kann:

  • die Länge der Aufstellfläche weist mindestens folgende Maße auf:
    200 cm bei Lage gegenüber der Tür für den Zustieg bzw. 150 cm bei Lage auf der rechten (Tür-)Seite des Busses.
    Die jeweiligen Maße können unterschritten werden, wenn im Bus zwei gegenüberliegende Aufstellflächen vorhanden sind.
  • normgerechter Rollstuhlstellplatz gemäß UN/ECE Regelung Nr. 107, also mit Rückhalte- bzw. Sicherheitseinrichtungen auf folgenden drei Seiten:
    • die Fahrzeugseitenwand
    • die rückwärtige Anlehnfläche
    • eine Haltevorrichtung zum Gang hin mit einem Überstand gegenüber der Anlehnfläche von mindestens 28 cm.
  • Die Aufstellfläche bzw. der normgerechte Rollstuhlstellplatz sind nicht bereits anderweitig belegt

Das Elektromobil wird von Hersteller mit einer Plakette versehen, wenn er für die Mitnahme im Bus zugelassen ist und folgende Kriterien erfüllt:

  • Die maximale Gesamtlänge beträgt 120 cm.
  • Das Gesamtgewicht von Elektromobil und Person darf 300 kg nicht überschreiten.
  • Zusätzlichen Anbauten, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken sind nicht gestattet.
  • Er muss vierrädrig sein und die Standsicherheit muss durch ein Bremssystem gewährleistet sein, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
  • Er muss für die Rückwärtseinfahrt in den Linienbus geeignet sein und ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit aufweisen, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen.
  • Er benötigt die Zulassung für auf das Elektromobil mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt.

Du musst selbständig in der Lage sein, rückwärts in den Bus einzufahren, dich im Bus mit dem Rücken in Fahrtrichtung an der Anlehnfläche aufzustellen, und allein wieder aus dem Bus zu fahren.

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des Elektromobils in den Verkehrsmitteln des hvv besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des hvv entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können Elektromobile von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrpersonal selbst in Abhängigkeit der jeweils konkreten Situation vor Ort (Besetzungsgrad des Fahrzeugs, Nutzung der Mehrzweckfläche durch andere Mobilitätshilfen oder Kinderwagen, Sicherheit Dritter etc.) über eine Mitnahme entscheidet.

In den Schnell- und Regionalbahnen des hvv richtet sich die Anzahl der beförderten Elektromobile nach dem verfügbaren Platz in den Mehrzweckabteilen der Fahrzeuge. In den Bussen des hvv ist die Beförderung auf die Anzahl der nach EU-Richtlinie ausgestatteten Rollstuhlstellplätze beschränkt. In der Regel verfügen die Busse nur über einen Aufstellplatz für Rollstühle, dementsprechend kann auch nur ein Elektromobil sicher befördert werden.

Die Mitnahme eines Elektromobils in den Verkehrsmitteln des hvv ist kostenfrei.

E-Tretroller (zwei Räder)

E-Tretroller sind Tretroller mit elektrischem Antrieb. Sie sind selbstbalancierend und haben eine Lenk- oder Haltestange. Die Tretroller fallen unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Diese Fahrzeuge können bis zu 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sowie bis zu 55 kg schwer sein, meist sind sie jedoch deutlich kleiner und leichter.

U-Bahn

  • Die Mitnahme von E-Tretrollern ist nicht erlaubt.

S-Bahn / AKN / Fähren / Bus

  • Zusammengeklappte E-Tretroller dürfen als Handgepäck immer mitgenommen werden. 
  • Für nicht zusammengeklappte E-Tretroller gilt die Fahrradmitnahmeregelung. Bitte beachte die Sperrzeiten sowie die zulässigen Buslinien.

Regionalbahn Niedersachsen / Schleswig-Holstein

  • Die Mitnahme kleiner / zusammengeklappter E-Tretroller ist kostenlos, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind.
  • Für große E-Tretroller wird eine Fahrradkarte benötigt.

Bei Fragen dazu wende dich bitte an das jeweilige Verkehrsunternehmen.

Die Mitnahme eines E-Tretroller wird je nach Größe unterschiedlich gehandhabt. In allen Regionalbahnen gelten für Roller in Größe eines Fahrrades die Fahrrad-Mitnahme­regelung, es muss also eine Fahrradkarte gelöst werden.

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Tretrollers in den Verkehrsmitteln des hvv besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des hvv entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können E-Tretroller von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrpersonal selbst in Abhängigkeit der jeweils konkreten Situation vor Ort (Besetzungsgrad des Fahrzeugs, Nutzung der Mehrzweckfläche durch andere Mobilitätshilfen oder Kinderwagen, Sicherheit Dritter etc.) über eine Mitnahme entscheidet.