Hier findest du Informationen zu Fahrgastrechten im Eisenbahn- und Kraftomnibusverkehr und wo du Entschädigungen beantragen kannst.
Hinweis: Ab dem 07.06.2023 gilt die neue EU Verordnung 2021/782, die die Fahrgastrechte neu regelt.
Hier findest du Informationen zu Fahrgastrechten im Eisenbahn- und Kraftomnibusverkehr und wo du Entschädigungen beantragen kannst.
Hinweis: Ab dem 07.06.2023 gilt die neue EU Verordnung 2021/782, die die Fahrgastrechte neu regelt.
Mit dem Fahrgastrechtegesetz im Eisenbahnverkehr gelten seit dem 29. Juli 2009 einheitliche Fahrgastrechte bei den Eisenbahnen in Deutschland. Im hvv betrifft dies alle R-Bahn-Linien, A-Bahn-Linien (AKN) sowie die S-Bahn-Linien, nicht jedoch die U-Bahn, Busse und Fährlinien.
Außer bei eigenem Verschulden des Reisenden gelten im Wesentlichen folgende Regelungen für die R‑, S- und A-Bahnen im hvv (Überblick):
Für Ansprüche aus den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr, steht das Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung. Dieses Formular ist auch in allen Servicestellen, bei den jeweiligen Eisenbahnunternehmen im hvv oder teilweise bereits im Zug erhältlich.
Dies Formular wird zusammen mit der abgelaufenen Fahrkarte (bei noch nicht abgelaufenen Fahrkarten genügt eine Kopie) bei dem Eisenbahnunternehmen abgegeben, das die Verspätung verursacht hat oder in einer unserer Servicestellen. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter 040/19 449 oder bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen im hvv:
AKN Eisenbahn GmbH
Regio AG
EVB Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH
metronom Eisenbahngesellschaft mbH
NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG
S-Bahn Hamburg GmbH
Es gelten die Tarifbestimmungen des hvv.
Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr gemäß EU-Verordnung 181/2011 gelten im Wesentlichen für den Reisebusverkehr mit über 250km Fahrtweite.
Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km: Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr* legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen. Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
Den vollständigen Verordnungstext können Sie online einsehen einsehen.
* Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Februar 2011, Nr. L 55, Seite 1 ff.)