Die Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie die Sonderangebote befinden sich im hvv Gemeinschaftstarif (1.71 MB) . Die Änderungen des hvv Gemeinschaftstarifes sind über die Bekanntmachungen (1.18 MB) verfügbar.
Gemeinschaftstarif
Tarifbemessungsgrundlagen
Die Tarifbemessungsgrundlagen dienen linienweise und linienübergreifend der Einordnung von Tickets in Entfernungsstufen und führen damit in jeder Ticketart zur Fahrpreisermittlung für ein bestimmtes Ticket.
Die Bemessungsgrundlagen sind in den Übersichten für jede Linie mit allen Fahrwegen richtungsweise angegeben. Bitte beachte die Hinweise dazu am Ende dieser Seite.
Linienübersichten
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S-Bahn
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Hinweise
Die einzelnen Spalten der Linienübersichten haben folgende Bedeutung:
Das im hvv bediente Gebiet ist in Flächenzonen unterteilt. Die Tarifzonen berücksichtigen außerhalb des Bereichs Hamburg AB weitestgehend Stadt- und Gemeindegrenzen. Sie werden außerhalb des Bereichs Hamburg AB für die Preisbemessung von Einzelkarten, Schülerzeitkarten 1 und 2 Zonen sowie für die DB CityTicket-Funktion verwendet.
Der Verbundraum ist in 8 radial um das Hamburger Stadtzentrum verlaufende Ringe (A, B, C, D, E, F, G, H) unterteilt. Die beiden inneren Ringe (A und B) bilden den Bereich Hamburg AB. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden.
Einzel-, Tages- und Gruppentickets gelten nur in den Ringen A – F. Zeittickets gelten in den Ringen A – H.
Für Verkehre innerhalb bestimmter Städte und Gemeinden außerhalb des Bereichs Hamburg AB sind besondere Geltungsbereiche für City- und Stadtverkehrs-Einzeltickets festgelegt worden.
Der Bereich „IS“ umfasst das Gebiet der Hamburger Innenstadt und stellt somit einen besonderen Bereich zur Preisberechnung bei Einzeltickets (Kurzstrecke und Nahbereich) dar.
Für Schüler-Zeittickets gelten u.a. die jeweiligen Grenzen der schleswig-holsteinischen Kreise bzw. niedersächsischen Landkreise als Tarifgrenzen.
Innerhalb des Bereichs Hamburg AB sind alle Linien mittels Zahlgrenzen in Teilstrecken bzw. Teilbereiche unterteilt, die zur Feststellung des Geltungsbereichs der Einzeltickets für die Kurzstrecke und den Nahbereich dienen.
Mit dem Kurzstreckenticket können eine, mit dem Nahbereichsticket können zwei Teilstrecken/Teilbereiche befahren werden. Die Teilstrecken bzw. Teilbereiche werden durch Zahlgrenzen abgegrenzt.
Die Lage der Zahlgrenzen wird durch „ZG“ bzw. „ZGD“ (mehrere Haltestellen sind einer Zahlgrenze zugeordnet und daher tariflich gleichgestellt) dargestellt. Die Zahlgrenzen stellen also keine Zonen, sondern Punkte dar, die meist auf Haltestellen liegen.
Mit dem Kurzstreckenticket sind Fahrunterbrechungen auf der jeweiligen Linie, im Bereich Innenstadt sowie innerhalb des Bahnverkehrs zulässig.
Für das Umsteigen mit dem Nahbereichsticket gelten folgende Regelungen:
- Der Umsteigepunkt gilt als Zahlgrenze. Wenn Linien streckengleich verlaufen, wird der für den Fahrgast günstigste Umsteigepunkt angenommen.
- Zugwechsel im Bahnnetz sowie Fahrzeugwechsel innerhalb des Bereichs Innenstadt (IS) gilt nicht als Umsteigen im Sinne des Tarifs.