Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die hvv Prepaid Card

Nutzungsbedingungen für die hvv Prepaid Card

Stand: 30.06.2023

Die Hamburger Hochbahn AG, Steinstraße 20, 20095 Hamburg (HOCHBAHN) stellt in der Funktion als zentrales Verkehrsunternehmen im hvv den hvv Kunden und Kundinnen die hvv Prepaid Card zur Verfügung. Die hvv Prepaid Card ist eine nicht personalisierte Guthabenkarte auf Basis eines Digitaltickets. Über die hvv Prepaid Card wird den hvv Kunden und Kundinnen ermöglicht, bargeldlos Fahrkarten für hvv Beförderungsleistungen in Bussen und ausgewählten Automaten zu erwerben.

Die hvv Prepaid Card kann nur an natürliche Personen ausgegeben werden. Die Nutzung der hvv Prepaid Card ist nur möglich, wenn die hvv Kunden und Kundinnen die hvv Prepaid Card zuvor mit Guthaben aufgeladen haben.

A. Aufladefunktion der hvv Prepaid Card

A.1 Für die Verwendung der hvv Prepaid Card müssen die hvv Kunden und Kundinnen für die vorgesehene Nutzung ausreichendes Guthaben auf die hvv Prepaid Card laden. Zu diesem Zweck ist die hvv Prepaid Card mit einem nicht personalisierten, digitalen Konto verknüpft, auf dem das Guthaben und erworbene Fahrkarten hinterlegt werden.

A.2 Die Aufladung kann an ausgewählten Automaten und Servicestellen im Verbund oder bei einem teilnehmenden Partnerunternehmen der HOCHBAHN erfolgen. Dabei sind nur festgelegte Wertstufen vorgesehen.

A.3 Die hvv Prepaid Card wird kostenfrei ausgegeben. Sie muss durch den hvv Kunden oder die hvv Kundin bei Ausgabe mit einem Guthaben in Höhe von mindestens 5 Euro aufgeladen werden.

A.4 Das Maximalguthaben einer hvv Prepaid Card ist auf 150 Euro beschränkt.

A.5 Die hvv Kunden und Kundinnen erhalten auf Anforderung eine Quittung über den aufgeladenen Betrag.

B. Kauf von Fahrkarten und Nutzung der hvv Prepaid Card

B.1 Mit der hvv Prepaid Card können die hvv Kunden und Kundinnen in den Bussen der HOCHBAHN und der VHH eine Auswahl von, im Übrigen alle, Einzel- und Tageskarten gemäß des Gemeinschaftstarifes des hvv erwerben und nutzen. Durch ein Symbol im Verlauf des Erwerbsprozesses wird den hvv Kunden und Kundinnen kenntlich gemacht, welche Fahrkarten erworben werden können.

B.2 Gültige Fahrkarten, die mit der hvv Prepaid Card gekauft wurden, können an ausgewählten Automaten eingesehen werden. Dort werden – unabhängig von ihrer Gültigkeit – die 30 zuletzt gekauften Fahrkarten aus den letzten sechs Wochen angezeigt.

B.3 Die hvv Prepaid Card ist nicht personalisiert und daher übertragbar. Die auf der hvv Prepaid Card hinterlegten Fahrkarten gelten vor diesem Hintergrund nur für den jeweils aktuellen Karteninhaber.

B.4 Die hvv Prepaid Card ist während der Fahrt mit einem über die hvv Prepaid Card erworbene Fahrkarte ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens in einer zur Prüfbarkeit geeigneten Form vorzuzeigen. Das Prüfpersonal kann die kurzfristige Aushändigung der hvv Prepaid Card zu Prüfzwecken verlangen.

C. Nutzung von hvv-Beförderungsleistungen mit der hvv Prepaid Card

C.1 Funktionsweise

C.1.1 Nachdem Guthaben aufgeladen wurde, kann dieses kurze Zeit später verwendet werden. Fahrkarten des hvv Bartarifs können in Bussen oder dafür vorgesehenen Automaten erworben werden.

C.1.2 Sollte die hvv Prepaid Card aus technischen Gründen nicht funktionieren, können die hvv Kunden und Kundinnen eine Servicestelle aufsuchen. Dort kann die Karte manuell ausgelesen werden und ein vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden. Dies ist nur unter Vorlage der hvv Prepaid Card möglich. Teilerstattungen sind ausgeschlossen.

Die hvv Prepaid Card ist ein onlinebasiertes System. Sollte das Hintergrundsystem selbst offline sein oder eine Störung in der Datenkommunikation vorliegen, ist weder eine Aufladung der Karte noch eine Auszahlung möglich.

Eine Auszahlung von Kartenguthaben setzt voraus, dass der in der Karte verbaute Chip technisch funktionsfähig ist, mindestens jedoch Kartennummer bzw. der Barcode lesbar sind. Ist die Karte so stark beschädigt, dass keine der drei Komponenten mehr lesbar ist, ist die Karte unbrauchbar. Eine Auszahlung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

C.1.3 Die hvv Prepaid Card dient als Zugangsschlüssel für das nicht personalisierte Digitalkonto im Hintergrund. Es werden keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf die Person der hvv Kunden und Kundinnen oder dessen Bewegungen ermöglichen.

Die erworbenen Fahrscheine werden bis zu acht Wochen auf dem Konto für eventuelle Rückfragen vorgehalten.

C1.4 Auszahlung von Guthaben – Verjährung

Die hvv Kunden und Kundinnen können sich gegen Vorlage der hvv Prepaid Card ein darauf befindliches Guthaben in einer Servicestelle auszahlen lassen. Eine Teilerstattung ist nicht möglich.

C.1.5 Guthaben auf einer hvv Prepaid Card, das nach letzter Nutzung zum Ende des Kalenderjahres plus weiterer drei Kalenderjahre nicht genutzt (Aufladung oder Kauf einer Fahrkarte) wird, verfällt und wird der HOCHBAHN gutgeschrieben. Eine Verzinsung von Guthaben findet nicht statt.

C.1.6 Haftung

Die HOCHBAHN übernimmt keine Haftung für das Guthaben bei verloren gegangenen Karten.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen.

D. Gemeinsame Regelungen

D.1 Verfügbarkeit und Gewährleistung

D.1.1 Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für die hvv Prepaid Card. Die HOCHBAHN behält sich das Recht vor, die hvv Prepaid Card jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen.

D.2 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Wir können diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte der hvv Prepaid Card.

D.3 Schlichtungsverfahren

Die HOCHBAHN beteiligt sich am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (ehemals söp). Wenn Sie mit uns nicht zufrieden sind (z.B. mit der Bearbeitung eines Anliegens oder Ähnlichem), können Sie bei der unabhängigen Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen (Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin; http://schlichtung-reise-und-verkehr.de).

D.4 Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.