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Barrierefrei ans Ziel

Barrierefreiheit geht uns alle etwas an, denn von einem barrierefreien ÖPNV profitieren alle Menschen. 

Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen und Reisende mit schwerem Gepäck sind allesamt auf die Nutzung von Aufzügen angewiesen.

Für seh- und hörbeeinträchtigte Menschen sind gut lesbare, eindeutige Informationen und verständliche Ansagen bei der Nutzung des ÖPNV erforderlich. Blinde Menschen benötigen zur Orientierung Blindenleitstreifen.

Jede Gruppe hat eigene Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fahrzeugen, Haltestellen oder Informationen. Die Berücksichtigung dieser führt am Ende zu einem erhöhten Reisekomfort für alle Menschen.

In den vergangenen Jahren haben wir viele positive Veränderungen, beispielhafte Programme und operative Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit angeschoben und umgesetzt. Dennoch liegen noch erhebliche Herausforderungen auf dem Weg zu einem barrierefreien öffentlichen Nahverkehr vor uns.

Schnellbahn und Regionalverkehr

Der barrierefreie Ausbau der Schnellbahn- und Regionalverkehr-Haltestellen wird im hvv bis 2030 abgeschlossen sein. Aktuell sind bereits mehr als 90 % der über 300 Schnellbahn- und Regionalverkehr-Haltestellen im hvv barrierefrei. Dafür wurden Aufzüge eingebaut sowie die Bahnsteige für den barrierefreien Ein- und Ausstieg teilweise oder voll erhöht sowie mit Blindenleitstreifen ausgestattet.

Busse

Für den barrierefreien Ausbau der rund 9.000 Bushaltestellen im hvv haben wir einen verbindlichen Zielstandard abgestimmt. Neben den Aufgabenträgern und unseren Verkehrsunternehmen waren daran Vertreter*innen der Behinderten- und Seniorenverbände maßgeblich beteiligt. Die bauliche Umsetzung erfolgt sukzessive nach festgelegten Kriterien.

Durch den flächendeckenden Einsatz von Niederflurbussen im hvv können mobilitäts- und sensorisch eingeschränkte Menschen Busse heute grundsätzlich nutzen – auch wenn es teils noch Einschränkungen gibt, da der Zielstandard noch nicht vollständig erreicht ist. Dies ist der große Unterschied zu Schnellbahnhaltestellen, die ohne einen barrierefreien Ausbau für viele mobilitätseingeschränkte Menschen kaum oder gar nicht nutzbar wären.

Der hvv Aufzugsplan stellt mit einigen wenigen Ausnahmen die aktuellen Betriebszustände der Aufzüge an U-, S-, A-, und R-Bahn-Haltestellen im hvv Tarifgebiet dar. So können mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bereits vor Fahrtantritt die Verfügbarkeit der Aufzüge prüfen und sich bei Bedarf eine alternative barrierefreie Verbindung über die hvv Fahrplanauskunft suchen. Die Funktionsweise des Aufzugsplans ist mit den Behinderten- und Seniorenverbänden abgestimmt.

Informationen müssen für jeden Fahrgast einfach und verständlich und durchgängig verfügbar sein also von der Information vor der Fahrt, auf dem Weg mit dem Verkehrsmittel bis zum Ziel. Gerade sensorisch oder körperlich beeinträchtigte Menschen sind auf verlässliche Informationen, eine gute akustische Qualität und Lesbarkeit mit ausreichend optischen oder taktilen Kontrasten entlang ihrer Reisekette angewiesen.

Ein wesentlicher Planungsgrundsatz für die Bereitstellung barrierefreier Fahrgastinformationen ist daher das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip. Demnach müssen Informationen immer für mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen, Tasten zugänglich sein.
Um dem individuellen Informationsbedarf gerecht zu werden, haben wir in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Vertreter*innen der Behinderten- und Seniorenverbände einen Leitfaden erarbeitet, der Standards für die barrierefreie Gestaltung von Informationen an den Haltestellen, in den Fahrzeugen sowie der Webseiten und Apps im hvv definiert.

Für eine barrierefreie Nutzbarkeit des ÖPNV müssen auch die Wege zwischen den Haltestellen durchgängig und ohne Hindernisse nutzbar sein. Barrierefreie Wegeketten ermöglichen selbstbestimmte Mobilität und Teilhabe, indem alle Teilabschnitte eines Weges barrierefrei gestaltet sind. Für den Lebensalltag mobilitätseingeschränkter Menschen ist eine räumliche und Zuständigkeitsgrenzen überwindende Verknüpfung der bestehenden Aktivitäten besonders wichtig. Hier liegen noch erhebliche Herausforderungen auf dem Weg zu einem barrierefreien öffentlichen Raum vor uns.

Ziel unserer Broschüre Möbilität weiterdenken! Barrierefreie Wegeketten (3.09 MB) ist es daher, wichtige und häufig von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzte Einrichtungen im Quartier oder im Stadtteil durchgängig barrierefrei miteinander zu vernetzen – beginnend an der Haustür über den Fußweg bis zur Haltestelle, dem nächstgelegenen Einkaufszentrum usw. Durch die Vernetzung lässt sich der Nutzen der einzelnen Maßnahmen erheblich steigern. Um diese Querschnittsaufgabe erfolgreich anzugehen, ist eine eng abgestimmte Zusammenarbeit verschiedenster Akteure notwendig.
Mit der Broschüre möchten wir Fachleute für die Bedeutung barrierefreier Wegeketten sensibilisieren und dafür werben, deren Umsetzung fachübergreifend gemeinsam anzugehen.

Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt stetig. Die Sicherung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben stellt besondere Anforderungen an das räumliche Umfeld und den ÖPNV. Daher sollte in Planung, Gestaltung und Betrieb des ÖPNV verstärkt auf die Bedürfnisse und Wünsche der Älteren eingegangen werden.

Mit dem Ausbau der Barrierefreiheit wird gleichzeitig auch für ältere Menschen der Zugang zum ÖPNV erleichtert, hier gibt es viele Synergieeffekte.
Um den individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht zu werden, steht der hvv darüber hinaus im regelmäßigen Austausch mit Seniorenvertretern und -vertreterinnen. Zudem haben wir eine spezielle Mobilitätsberatung für Senioren geschaffen.